Neubesetzung der Schiedsstelle
Die Stadt Kröpelin sucht für die Neubesetzung der Schiedsstelle interessierte Kröpeliner Bürgerinnen und Bürger. In der nachfolgenden Datei finden Sie Voraussetzungen für die Bewerbung bis zum 31.03.2020.
Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin
Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin
Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.
Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:
- die Vollendung des 25. Lebensjahres
- der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
- die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
- die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein
Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:
- über ausreichend Zeit verfügen
- die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
- ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
- juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich
Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.03.2020 bei der
Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin