Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin zum Umgang mit Fundtieren

Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicher von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:

Stadtverwaltung Kröpelin

Ordnungsamt

Markt 1

18236 Kröpelin

Tel. 038292-85117

E-Mail: info@stadt-kroepelin.de

 

Außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle schriftlich oder per Telefon zu erstatten:

Stadtverwaltung Kröpelin

Markt 1

18236 Kröpelin

E-Mail: info@stadt-kroepelin.de

Tel. 0171-43 32 123

 

Die Ablieferung des Fundtieres erfolgt bei der Behörde selbst oder nach vorheriger Fundanzeige und auf Anweisung der Behörde bei der Tierhilfe Norddeutschland, Dorfstraße 25, 18236 Klein Sien, Tel. 0170/8171481.

 

Tierheime oder ähnliche Stellen wurden hierzu nicht ermächtigt oder beauftragt, Tiere direkt entgegenzunehmen.

 

Hinweise:

Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.

 

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