Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1„Bützower Straße“
Aufstellung des Umlegungsplanes und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse.
I. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Der Umlegungsausschuss der Stadt Kröpelin hat nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch durch Beschluss vom 14. August 2020 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und 69 Umlegungsverzeichnissen.
II. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs. 2 Baugesetzbuch den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin eingesehen werden. Den Umlegungsplan kann jeder innerhalb der Dienststunden einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
III. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die öffentliche Bekanntmachung vom 07. März 2007 über die Einleitung des Umlegungsverfahrens, sowie die nachträgliche Einbeziehung von Grundstücken gemäß Beschluss vom 29. Oktober 2009 enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Baugesetzbuch ist diese Frist für den Bereich des Umlegungsplanes mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
IV. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 Baugesetzbuch Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 Baugesetzbuch).