Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 ,,Wohnpark Wismarsche Straße“ der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 ,,Wohnpark Wismarsche Straße“ gebilligt.

Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 0,9 ha liegt westlich der Innenstadt, westlich der Wismarschen Straße und nördlich der Bahnstrecke Wismar – Rostock und umfasst
das Grundstück Wismarsche Straße Nr. 24/26 (s. Übersichtsplan).

Planungsziel ist die Errichtung eines Wohngebietes für das im Wesentlichen die Errichtung von Mietwohnungen angestrebt wird. Es handelt sich um einen innerstädtischen Wohnstandort mit guter Verkehrsanbindung und Nähe zu zentralen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Kröpelin.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 liegt in der Zeit

vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 , 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Zusätzliche Unterlage zur Bekanntmachung: