Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“

Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Stadt Kröpelin und hat eine Größe von rund 9,8 ha (vgl. Anlage mit Kartendarstellung).

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
• im Nordwesten durch das Wohngebiet „Am Silberberg“ der Stadt Kröpelin,
• im Norden und Nordosten durch Ackerflächen,
• im Osten durch Ackerflächen und durch die Ortslage Brusow,
• im Süden durch Ackerflächen,
• im Westen durch den Siedlungsbereich der Stadt Kröpelin.

Zum Plangebiet gehören folgende Flurstücke:
Gemarkung Kröpelin, Flur 5:
49 — 52, 53 – 55 (vollständig), 61 — 68, 70, 71, 72/2 (vollst.), 72/3, 73/2 (vollst.), 73/3, 74/5 (vollst.), 74/12 (vollst.), 75/2 (vollst.), 75/3, 76/2 (vollst.), 76/3, 77/2 (vollst.), 77/3, 78/2 (vollst.), 78/3, 79/2 (vollst.), 79/3, 80 – 85, 89, 90/1, 237. Alle nicht mit „vollständig“ bezeichneten Flurstücke sind nur teilweise im Plangebiet enthalten.

Gemarkung Brusow, Flur 1:
Flurstücke 208, 209 und 213 (alle teilweise).

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO auf einer rund 8,35 ha großen Fläche gemäß beigefügter Kartendarstellung (Vorschlag Flächenaufteilung),
• Schaffung von bis zu 99 Baugrundstücken für die Wohnbebauung,
• Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

In der Stadt Kröpelin besteht eine anhaltend große Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Stadt Kröpelin ist bestrebt, dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden und entsprechendes Baurecht für zusätzliche Bauflächen in der Gemeinde zu schaffen. Die ausgewählte Fläche ist dafür sehr gut geeignet.
Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im Außenbereich, so dass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines B-Planes erforderlich ist. Auf den jetzigen Ackerflächen können attraktive, relativ kostengünstige und ruhige Wohnstandorte geschaffen und so die Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken in Kröpelin befriedigt werden. Die geplante Wohnbebauung fügt sich harmonisch in die Ortslage ein. Die straßenbegleitende Bebauung rundet die Ortslage ab. Die Bebauung würde sich ähnlich wie im benachbarten Wohngebiet (Am Silberberg) fortsetzen.

Es ist vorgesehen, den B-Plan Nr. 15 gemäß § 10 Baugesetzbuch in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren aufzustellen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert. Nach Erstellung des Vorentwurfes und des Entwurfes des B-Planes Nr. 15 erfolgt jeweils die einmonatige öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

Der Beginn der öffentlichen Auslegung wird eine Woche vorher auf der Internetseite der Stadt
Kröpelin und an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekanntgemacht.

Zur vollständigen Bekanntmachung