Amtliche Bekanntmachung über die 2. Teilinkraftsetzung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1 „Bützower Straße“ gemäß § 71 BauGB
Der am 14. August 2020 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet U 1 „Bützower Straße “ ist für die Ordnungsnummern 46 und 48 am 29. Oktober 2020 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch kann bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, beim Vermessungsbüro Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar oder bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Kröpelin, den 09.12.2020
Dagmar Philipp
Die Umlegungsausschussvorsitzende