Ausbau der Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin mit Ausbau der Bahnhofstraße

Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 29.10.2020, Beschluss-Nr. BV/2020/394, wurde die Bauauftragsvergabe für die Baumaßnahme

Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof Kröpelin mit Ausbau der Bahnhofstraße

an die Fa. EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Niederlassung Neubrandenburg – ZS Rostock, Silder Moor 12, 18196 Kavelstorf, in Höhe von 1.596.882,18 Euro beschlossen.

Die örtliche Baubetreuung übernimmt das Planungsbüro BDC Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern, Industriestraße 8, 18069 Rostock.

Die Bauausführung umfasst den Neu-/Ausbau der zwei Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin und den Ausbau der Bahnhofstraße unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, dadurch anfallende Markierungs- und Beschilderungsarbeiten, Ausbau eines fahrbahnbegleitenden Gehweges, Erneuerung der Straßenbeleuchtung, Herstellung von Entwässerungseinrichtungen, Schaffung von Parkplätzen sowie den Neubau einer Treppenanlage zur Anbindung des höhergelegenen Gehweges Grüner Weeg und die Herstellung einer bewehrten Steilböschung.

Mit der Umsetzung der Baumaßnahme wird ein wichtiger ÖPNV-Verknüpfungspunkt zwischen Bus/Bahn erreicht, um die Attraktivität der regionalen und überregionalen Reiseverbindungen insbesondere in die Ostseebäder Kühlungsborn und Rerik zu steigern. Außerdem wird mit dem Ausbau der Bahnhofstraße die Verbindung zwischen der Wismarschen Straße und der Bützower Straße wiederhergestellt.

Für die Realisierung der Baumaßnahme stehen folgende Fördermittel zur Verfügung:

  1. Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE)

Bescheid des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2020

Aktenzeichen: ÖPNV-16-0011

Höhe des Zuschusses: 1.875.432,51 Euro

  1. Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen

Bescheid des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 20.08.2020

Aktenzeichen: KOFI-0187/2018

Höhe des Zuschusses: 115.000,00 Euro

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