Satzung der Stadt Kröpelin über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße

Bekanntmachung des Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße (Ergänzungssatzung nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch) einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 1 3 Abs. 2 Satz I Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Diese Ergänzungssatzung umfasst zwei Teilgeltungsbereiche im östlichen Bereich der Stadt Kröpelin. Der Teilgeltungsbereich 1 liegt in der Straße ,,Am Toifmoor“ (Flurstücke 1 18/15 (teilw.), 1 18/16 und 1 17/15) und der Teilgeltungsbereich 2 in der ,,Feldstraße“ (Flurstücke 111/8 (teilw.), 111/7, 106/6 (teilw.) und 106/5, Flur 4, Gemarkung Kröpelin), s. Übersichtsplan.
Durch die Aufstellung der Satzung soll Baurecht für eine ergänzende Bebauung mit Einfamilienhäusern, die die Ortslage städtebaulich sinnvoll abrunden, geschaffen werden.

Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 30.04.2021 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 , 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.

Die o.g. Unterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter:  https://www. stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Nachfolgende Unterlagen stehen zur Verfügung: