Widerruf der Allgemeinverfügungen des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.02.2021 bzw. 04.03.2021

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 6 Buchstabe b) der Geflügelpestverordnung (Gefl-PestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird bzgl. des Geflügelpestausbruches in 18230 Biendorf OT Jörnstorf vom 08.02.2021 Folgendes erlassen:

1. Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.02.2021 bzw. 04.03.2021 für den Bereich Stadt Neubukow, Amt Neubukow-Salzhaff, Stadt Kröpelin und Amt Satow wird mit Wirkung zum 13.03.2021 widerrufen. Somit sind alle darin festgelegten Reglungen, u.a. das darin festgelegte Geflügelpest- Beobachtungsgebiet, ab dem 13.03.2021 aufgehoben.

Hinweis: Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 18.02.2021 festgelegten Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Landkreis Rostock für den Schutz gegen die Geflügelpest sind weiterhin gültig und auch in den oben genannten Gebieten umzusetzen. Alle Geflügelhalter (gewerblich und privat) haben Ihr Geflügel aufgrund der Allgemeinverfügung vom 18.02.2021 weiterhin aufzustallen. Ausnahme von der Aufstallpflicht können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises
Rostock schriftlich beantragt werden.

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