Bekanntmachung über Spenden, Schenkungen und ähnliches an die Stadt Kröpelin
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf eine Gemeinde zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Über die Einnahme ist ein jährlicher Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugegeben sind. Der Bericht für das Haushaltsjahr 2020 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 29.03.2021 bis 26.04.2021, Zimmer 20, Kämmerei eingesehen werden.