Satzung der Stadt Kröpelin über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.06.2021 die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. Der Geltungsbereich der Satzung, bestehend aus zwei Teilgeltungsbereichen (s. Übersichtsplan), befindet sich im Ortsteil Kröpelin.
Der Satzungsbeschluss über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), bekannt gemacht.
Die Satzung tritt mit Ende des Bekanntmachungszeitraumes in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) ab diesem Tage während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzung und die dazugehörige Begründung sind auch im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin verfügbar.
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.