Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemeinde Kröpelin betreffend die Gemarkung Wichmannsdorf, werden in der Zeit vom 20. Oktober bis 19. November 2021 in
den Diensträumen des Finanzamts Rostock, Möllner Straße 13, Zimmer A 302 offen gelegt.
Die Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0381/128454563 möglich.
Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse (Grünland). Die offen gelegen Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten
nicht besonders bekannt gegeben. Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 20.Dezember 2021 beim Finanzamt Rostock entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittel werden die offen gelegten Nachschätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 

 

Das Orginaldokument finden Sie hier:

2021-09-29 Schreiben von Finanzamt Rostock bzgl. Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf