Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Klein Nienhagen

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemeinde Kröpelin betreffend die Gemarkung Klein Nienhagen, werden in der Zeit vom 22. November bis 21 .Dezember 2021 in den Diensträumen des Finanzamts Rostock, Möllner Straße 13, Zimmer A 302 offen ge legt. Die Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0381/128454563 möglich.

Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse (Grünland). Die offengelegen Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten nicht besonders bekannt gegeben.
Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.

Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 20. Januar 2022 beim Finanzamt Rostock entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittel werden die offen gelegten Nachschätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

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