Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin – Am Brusower Weg“
Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.06,2022 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ beschlossen und die Begründung gebilligt.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird bei der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.
Am östlichen Rand der Stadt Kröpelin soll auf einer Fläche von rund 6,1 ha ein neues Wohngebiet entstehen. Die Plangebietsflächen werden gegenwärtig fast ausschließlich als Ackerflächen genutzt. Das Wohngebiet mit rund 60 Baugrundstücken ist auf Flächen nördlich und südlich des Brusower Weges vorgesehen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohngebiet, insbesondere für die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Grundstücken für Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser.
Der B-Plan wird in einem Bauleitplanverfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Vorentwurf und zum Entwurf des B-Planes aufgestellt
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: westlicher Gebietsteil: durch das Wohngebiet „Am Silberberg“, östlicher Gebietsteil: durch Ackerflächen,
- im Osten: durch Ackerflächen,
- im Süden: durch Ackerflächen,
- im Westen: durch den Siedlungsbereich der Stadt Kröpelin (Weg „Alte Ziegelei“/ Sportplatz und Schulstraße).
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ und der Vorentwurf der Begründung liegen vom
20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
dienstags 09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 – 18.00 Uhr,
mittwochs 09:00 — 12:00 Uhr,
donnerstags 09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 — 16:00 Uhr.
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Kröpelin, www.stadt-kroepelin.de, unter der Rubrik „Verwaltung“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf des B-Planes Nr. 15 schriftlich oder während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Niederschrift beim Bauamt der Stadt Kröpelin vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Kröpelin unberücksichtigt bleiben.
Anlagen: