Öffentlich rechtlicher Vertrag zur Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung
Nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin vom 09.12.2021 wurde ein öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung zwischen der Stadt Kröpelin, dem Amt Bad Doberan Land, der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, der Schliemannstadt Neubukow, der Gemeinde Satow und dem Amt Schwaan geschlossen.
Die Vertrag wurde am 30.06.2022 durch den Landkreis Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Die Genehmigung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft. Die Vereinbarung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, den Wortlaut finden Sie in der Anlage.
Anlage – Verwaltungsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Vertrag Lesefassung (PDF)