Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin

Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt am 02.08.2022 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de.

Die Beteiligungsberichte sind in der Zeit vom 02.08.-16.08.2002 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zur Bekanntmachung