Neubesetzung Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin

Gemäß § 46 Absatz 5 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V gebe ich hiermit folgendes bekannt:

Am 29.03.2023 ist der gewählte Bewerber Herr Manfred Schwarz verstorben und das Mandat in der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin ist somit neu zu besetzen. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 2 LKWG M-V ist der frei gewordene Sitz auf die Ersatzperson

Frau Ursula Eckert
Wahlvorschlag „LINKE“

übergegangen.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach  Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der  Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Zur Bekanntmachung