Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin
Die von der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin in der Sitzung am 27.10.2022 beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 16.03.2023, Zeichen 61.1.32, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Durch den Bebauungsplan wird die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Nebenanlagen ermöglicht.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstück 229.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch die Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan.