Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024
Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586) und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO MV) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195), fordere ich die nach §§ 14, 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Kröpelin auf.
Insbesondere bitte ich zu beachten.
1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861). Eine eventuelle Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters wird am 23. Juni 2024 stattfinden.
2. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 26. März 2024, 16:00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 26. März 2024 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.