Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Die Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin erfolgt auf der Grundlage des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert
durch Gesetz am 03. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586), und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195). Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Stadtvertretung direkt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861).

2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindende Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen auf, damit Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

5.3. Einreichungsfrist und Einreichungsstelle
Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 26. März 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin (Zimmer 19), schriftlich einzureichen (§ 62 Abs. 4 LKWG M-V). Dort sind auch ab sofort die amtlichen Formblätter nach Anlage 4, 5 und 6 LKWO M-V erhältlich. Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig der Gemeindewahlleiterin vorliegen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

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