Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament, des Kreistages, der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters für die Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Kröpelin wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 – während der allgemeinen Öffnungszeiten – (20. bis 16. Tag vor der Wahl) im Rathaus Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahlschein hat.

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