Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 (gem. § 33 und 34 des LKWG M-V)
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 (gem. § 33 und 34 des LKWG M-V)
Der Wahlausschuss der Stadt Kröpelin hat am 11.06.2024 in öffentlicher Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Stadtvertretungs- und Bürgermeisterwahl vom 09.06.2024 festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten 4.145
Bürgermeisterwahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 2.523
Zahl der ungültigen Stimmen 16
Wahlbeteiligung 62%
Herr Thomas Gutteck wurde mit 81,9 % aller Stimmen erneut zum Bürgermeister der Stadt Kröpelin gewählt.
Stadtvertretungswahl:
Zahl der Wähler 2.553
Zahl der gültigen Stimmen 7.436
Zahl der ungültigen Stimmen 183
Wahlbeteiligung 62%
Die 17 Sitze in der Stadtvertretung Kröpelin verteilen sich wie folgt:
Name der Partei/ Wählergruppe Name des Bewerbers
CDU (6 Sitze) Hackendahl, Veikko
Schuster, Dietlind
Dr. von Campenhausen, Sonja
Bockholt, Rainer
Lehner, Thomas
Thiele, Marco
Ersatzpersonen: Anna Sophie
Hackendahl; Birgit Mohaupt-Dassow; Thorsten Ruf; Christian Schulze; Roswitha Händler
LINKE (1 Sitz) Albrecht, Petra
Ersatzpersonen: Dietmar Linske; Ursula Eckert
SPD (2 Sitze) Dankert, Reinhard
Meißner, Raik
Ersatzpersonen: Siegrid Geß; Birgit Puskeiler; Carola Neumann; Anja Rose
FWG (7 Sitze) Fedtke, Mirko
Schultz, Ingo
Sartorius, Dieter
Fischer, Joachim
Salow, Detlef
Stern, Regina
Brüsehafer, Sebastian
Ersatzpersonen: Lisa Dannehl; Ralf Ohde; Robert Thiele; Sebastian Knüppel; Guido Winkler; Burkhard Engler; Silvio Perlich; Sven Jendrysik, Sven Becker
Einzelbewerber (1 Sitz) Briesemeister, Roman
Die genaue Verteilung der Stimmen entnehmen Sie der Anlage.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Kröpelin, den 18.06.2024 gez. Gumbiewski
Stellv. Gemeindewahlleiterin