Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – Anlagenrichtlinie
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die Anlagenrichtlinie der Stadt Kröpelin am 03.04.2025 beschlossen.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 03.04.2025 und erfolgter Anzeige am 08.04.2025, bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde, gemäß § 56 Ansatz 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde erklärt, dass die Anlagenrichtlinie mit den Grundsätzen der Geldanlage nach § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 KV M-V vereinbar ist.
Die öffentliche Bekanntmachung der Anlagenrichtlinie der Stadt Kröpelin erfolgt ab 15.04.2025 durch Veröffentlichung im Internet, über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/
Die Anlagenrichtlinie liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.