Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan
Die Richtlime 2002/49/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (=Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.
Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert. Betroffene Bereiche sind hier die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen KFZ / Jahr frequentiert werden.
Dies betrifft hier insbesondere die Bundesstraße 105 außerhalb des Stadtgebietes Kröpelin.
Betroffene Bereiche und Personen sind die Einwohner der Grundstücke
– Rostocker Straße 87
– Chaussee 1-10.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken bis zum 08.10.2019 vorzulegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Anlagen.