Aktueller Hinweis – Kitaberechtigungen

Wir möchten hiermit darauf hinweisen, das die Stadt Kröpelin mit Wirkung zum 01.01.2020 keine Berechtigungen für die Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege gem. §§ 3 bis 6 KiföG M-V mehr ausstellt. Die Berechtigungen werden zukünftig nur noch durch den Landkreis Rostock ausgestellt. Anträge und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Landkreises Rostock – Jugendamt >>.
Wir bedauern sehr Ihnen dies mitteilen zu müssen. Diese Aufgabe wurde seit Jahren auf Basis eines öffentlich rechtlichen Vertrages im Auftrag des Landkreises Rostock durch uns mit erledigt. Für uns war es ein Service für unsere Einwohner, das Sie hier vor Ort in Ihrer Verwaltung diese Leistung in Anspruch nehmen konnten.

Kröpelin den 17.12.2019

Gutteck
Bürgermeister