Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche  beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229.

Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Die Erstellung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit

 

vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin, während der Sprechzeiten aus.

Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.stadt-kroepelin.de.

Gleichzeitig kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ über die Internetseite der Stadt Kröpelin über folgenden Link eingesehen werden:

https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.

 

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Solarpark Brusow (PDF)