Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

Im Zeitraum 14. März bis 25. März 2022 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.
Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953
festgestellt werden.
Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

gez.

Freudenberg

Originalschreiben: 2022-02-09 Schreiben von Finanzamt Rostock bzgl. Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck