Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin – Am Brusower Weg“

Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.06,2022 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ beschlossen und die Begrün­dung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Beteili­gung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird bei der frühzeitigen Beteiligung über die allge­meinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

Am östlichen Rand der Stadt Kröpelin soll auf einer Fläche von rund 6,1 ha ein neues Wohn­gebiet entstehen. Die Plangebietsflächen werden gegenwärtig fast ausschließlich als Ackerflä­chen genutzt. Das Wohngebiet mit rund 60 Baugrundstücken ist auf Flächen nördlich und süd­lich des Brusower Weges vorgesehen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohngebiet, insbesondere für die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Grundstücken für Einfamilien-, Doppel- und Mehr­familienhäuser.

Der B-Plan wird in einem Bauleitplanverfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Vorentwurf und zum Entwurf des B-Planes aufgestellt

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: westlicher Gebietsteil: durch das Wohngebiet „Am Silberberg“, östlicher Gebietsteil: durch Ackerflächen,
  • im Osten: durch Ackerflächen,
  • im Süden: durch Ackerflächen,
  • im Westen: durch den Siedlungsbereich der Stadt Kröpelin (Weg „Alte Ziegelei“/ Sport­platz und Schulstraße).

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ und der Vorentwurf der Begründung liegen vom

20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während folgender Zeiten zu jeder­manns Einsicht öffentlich aus:

dienstags                     09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 – 18.00 Uhr,

mittwochs                     09:00 — 12:00 Uhr,

donnerstags                  09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 — 16:00 Uhr.

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsun­terlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Kröpelin, www.stadt-kroepelin.de, unter der Rubrik „Verwaltung“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ für die Öffent­lichkeit zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vor­entwurf des B-Planes Nr. 15 schriftlich oder während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Nie­derschrift beim Bauamt der Stadt Kröpelin vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Kröpelin unberücksichtigt bleiben.

Zur Bekanntmachung

Anlagen: