Sachbearbeiter: Frau Baumgart
e-Mail: nancy.baumgart(at)stadt-kroepelin.de
Tel.: 038292 / 85114
Zimmer: 2
Aufgaben
- Führen des Melderegisters
- Wehrerfassung, Nachrichtenaustausch der Meldebehörden
- Führungszeugnisse,
- Beglaubigungen und Bescheinigungen (Lebens-, Aufenthalts- und Meldebescheinigungen)
- Bundespersonalausweise, Passangelegenheiten
- Pflege Strassenverzeichnisse,
- GEZ- Befreiung,
- Untersuchungsberechtigungsscheine nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Hinweis!!!
Die Passbehörden sind nicht zuständig über Einreisebestimmungen zu beraten. Jeder Reisende muss sich vor der Reise selbst über die jeweiligen Einreisebestimmungen und die dazu notwendigen Reisedokumente informieren.
Personalausweis
Allgemeines:
- der Personalausweis hat seit 2010 einen integrierten Chip, der es ermöglicht sich im Internet oder an Bürgerterminals auszuweisen (mehr Informationen unter https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Anwendungen/Anwendungen_node.html)
- für die Nutzung der Onlinefunktion wird von der Bundesdruckerei GmbH nach dem Druck des Personalausweises ein PIN/PUK-Brief versandt für Personen ü16
- ein Personalausweis wird ab dem 16. Lebensjahr pflichtig, er kann jedoch ab dem 12. Lebensjahr freiwillig beantragt werden (davor siehe Kinderreisepass)
Bearbeitungsfristen:
- das Ausweisdokument wird von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und dauert ca. 3 Wochen
- danach kann der Personalausweis bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin abgeholt werden (unter Vorlage des alten Ausweisdokumentes)
- ein vorläufiger Personalausweis kann sofort nach der Beantragung ausgehändigt werden
Notwendige Unterlagen:
Bei der Beantragung eines Personalausweises:
- ein biometrisches Passbild, welches nicht älter als 6 Monate ist (es besteht die Möglichkeit ein Passbild in unserem Einwohnermeldeamt machen zu lassen)
- der alte Personalausweis
- ein noch gültiges Dokument (Reisepass)
- die Geburts- oder Eheurkunde
bei der Abholung eines Personalausweises:
- der alte Personalausweis/Reisepass oder ein vorläufiges Dokument (Personalausweis/Reisepass)
- bei Erstabholung die Geburtsurkunde
- bei Abholung einer anderen Person als den Personalausweisinhaber wird eine Vollmacht benötigt(………Link!)
Gebühren:
Personalausweis ü24: | 37,00 € |
Personalausweis u24: | 22,80 € |
Vorläufiger Personalausweis: | 10,00 € |
Reisepass
Allgemeines:
- deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der BRD aus- oder einreisen, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass bei sich zu führen
- für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert
- der ePass enthält einen Chip in der Passkarte, auf dem neben den herkömmlichen Daten und dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke gespeichert sind
- der vorläufige Reisepass enthält keinen Chip und wird nur bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit ausgestellt.
- der Reisepass für Passinhaber unter 24 Jahren ist sechs-, ab 24 Jahren zehn Jahre gültig
- der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig
Notwendige Unterlagen:
bei der Beantragung eines Reisepasses:
- ein biometrisches Passbild, welches nicht älter als 6 Monate ist (es besteht die Möglichkeit ein Passbild in unserem Einwohnermeldeamt machen zu lassen)
- ein noch gültiges Dokument (Reisepass, Personalausweis)
- die Geburts- oder Eheurkunde
bei der Abholung eines Reisepasses:
- ein vorhandener Personalausweis/Reisepass oder ein vorläufiges Dokument (Personalausweis/Reisepass)
- bei Erstabholung der Personalausweis, Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
- bei Abholung einer anderen Person als den Reisepassinhaber wird eine Vollmacht benötigt
Gebühren:
Reisepass ü24 | 70,00 € |
Reisepass u24 | 37,50 € |
Expressreisepass ü24 | 102,00 € |
Expressreisepass u24 | 69,50 € |
Reisepass mit extra Seiten ü24 | 92,00 € |
Reisepass mit extra Seiten u24 | 59,50 € |
Expressreisepass mit extra Seiten ü24 | 124,00 € |
Expressreisepass mit extra Seiten u24 | 91,50 € |
Anmeldung/Ummeldung
Allgemeines:
- laut Bundesmeldegesetz (§ 17 (1) BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen anmelden
- die Anmeldung kann nicht auf dem Postweg erledigt werden
Notwendige Unterlagen:
- Wohnungsgeberbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Vermieter), bei selbstgenutztem Eigentum ist die Wohnungsgeberbescheinigung selbst auszufüllen
- gültiger Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
- bei minderjährigen Kindern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, welches bei der Anmeldung nicht anwesend ist
Abmeldung
Allgemeines:
Die Abmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig, da Sie bei der Anmeldung in einem anderen Einwohnermeldeamt bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt abgemeldet werden.
Die Abmeldung ist jedoch erforderlich bei:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Notwendige Unterlagen:
- Wohnungsgeberbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Vermieter), bei selbstgenutztem Eigentum ist die Wohnungsgeberbescheinigung selbst auszufüllen
- gültiger Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
- bei minderjährigen Kindern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, welches bei der Anmeldung nicht anwesend ist
Beim Wegzug ins Ausland:
- gültiger Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Vermieter), bei selbstgenutztem Eigentum ist die Wohnungsgeberbescheinigung selbst auszufüllen
Notwendige Formulare werden in der Einwohnermeldeamt ausgegeben oder sind im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/formulare/ verfügbar