Ablehnung des Mandats als Stadtvertreter und Feststellung eines Nachrückers
Frau Ursula Eckert hat ihr Mandat für die Stadtvertretung von der Kommunalwahl am 26.05.2019 gemäß Feststellung vom 03.04.2023 mit Schriftsatz vom 05.04.2023 abgelehnt. Der freiwerdende Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus den der Ausgeschiedene gewählt
worden ist.
Gemäß § 46 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Wahlen in Mecklenburg Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 34 LKWG M-V wird festgestellt, dass das Mandat auf die Ersatzperson Herrn Dietmar Linske – Wahlvorschlag „LINKE“ übergeht.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Kröpelin und die untere Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung, 18236 Kröpelin, Markt 1, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.