Anschrift:
Stadt Kröpelin
Die Gleichstellungsbeauftragte
Markt 1
18236 Kröpelin
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Kröpelin (Hauptsatzung § 13 in der derzeit gültigen Fassung)
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Absatz 5 KV M-V in der Dienstaufsicht des Bürgermeisters.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
a) die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern,
b) Initiative zur Verbesserung der Situation der Frau in der Stadt,
c) die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben, und Behörden, um frauenpolitische Dinge wahrzunehmen,
d) ein jährlicher Bericht vor der Stadtvertretung über ihre Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen, und Erlasse des Bundes und des Landes zu frauenspezifischen Belangen.
(3) Der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. (5) Die Gleichstellungsbeauftragte ist weisungsfrei bei Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 4 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 3.