Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
Das Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin. Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern. Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet. Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: […]