Freiwilliger Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“
Ausführungsanordnung 1. Im Freiwilligen Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“ wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG). 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 25.05.2022, 00.00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten […]