Bodenordnungsverfahren Bastorf-Kägsdorf
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Anderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Bastorf-Kägsdorf“ mit folgender Feststellung abgeschlossen: 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der […]