Elektronischer Rechnungseingang
Sehr geehrte Auftragnehmer, die Stadt Kröpelin ist als öffentlicher Auftraggeber seit dem 21.06.2021 gemäß § 3 Abs. 3 ERechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZGRE). Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen […]