Öffnung der Bibliothek und der Museen

Die Einrichtungen der Stadtbibliothek und der beiden Museen sind bis zum 18.09.2022 geschlossen. Die regulären wöchentlichen Öffnungszeiten sind ab dem 19.09.2022 wieder gültig. Wir danken für Ihr Verständnis.

Informationen zu Spenden 2021

Der Bericht für das Haushaltsjahr 2021 über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen kann bei der Stadtverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

 

>>>Information

Zensus 2022

Aktuell erreichen die ersten Informationsschreiben der Statistischen Ämter zum Zensus 2022 die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in der Stadt Kröpelin.

Wir möchten darauf hinweisen, das die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben.

Der Zensus 2022 dient als flächendeckende statistische Erhebung dazu, zu ermittlen wie viele Menschen in Deutschland leben, wie Sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt, mit dem Ziel alles am Stichtag 15.Mai 2022 zu erfassen.

Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de

Bitte beantworten Sie diese Schreiben wahrheitsgemäß, die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten stellen auch wichtige Grundlagen für die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der Stadt Kröpelin da.

Verrohrung des Straßengrabens Kastanienallee Klein Siemen

An die Anwohner und Anwohnerinnen!

 

In der Zeit vom 09.05.2022 – voraussichtlich 26.05.2022 wird durch den städtischen Bauhof die Verrohrung des Straßengrabens (siehe Lageplan) vorgenommen.

 

>>>Bekanntmachung

Sprechstunde Seniorenbeirat

Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates

 

Die Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates findet im Moment nur nach Bedarf statt.

Die Anmeldung dafür erfolgt über das Sekretariat des Bürgermeisters unter folgender Telefonnummer:

038292-8510

Vorsitzender des Seniorenbeirates

Gez. Manfred Lahl

Information Tourismusort

Als kürzlich anerkannter Tourismusort ruft die Stadt Kröpelin alle Vermieter von Ferienobjekten des Gemeindegebietes auf, sich bis zum 31.03.2022 bei der Stadt zu melden. Wir möchten die Vermieter über Neuerungen die eine Anerkennung als Tourismusort beinhaltet, wie zum Beispiel die Einführung einer digitalen Gästekarte, gerne informieren. Die Rückmeldung kann telefonisch unter 038292/8510 oder per Mail an info@stadt-kroepelin.de erfolgen.

Wir danken für Ihre Mitarbeit

Öffentliche Bekanntmachung „BOV Wittenbeck“

In dem nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durchzuführenden Bodenordnungsverfahren „Wittenbeck“, Gemeinden Wittenbeck und Steffenshagen, Landkreis Rostock, wird die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes gemäß § 63 Abs. 1 FlurbG angeordnet.

>>> ÖB

4. Impftag in Kröpelin

Am Donnerstag den 12.08.2021 findet ein 4. Impftag in Kröpelin in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock statt. In der Zeit von 09-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich im Rathaus der Stadt Kröpelin, Markt 1,  18236 Kröpelin gegen den COVID-19-Virus impfen zu lassen. Der Termin ist der Zweitimpfungstermin für die am 01.07.2021 geimpften Personen.

 

Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 150 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 16 Jahre.

 

Es erfolgt keine Terminvergabe, die Impfung erfolgt nach Anwesenheit, solange der Vorrat reicht!

 

Was sollten Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Bundestagswahl und die Landtagswahl am 26.09.2021 werden Kröpelinerinnen und Kröpeliner für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht. Sie sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken zuständig.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.            (z.B. Kreiswahlausschuss)

In Würdigung der Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an:

info@stadt-kroepelin.de

3. Impftag in Kröpelin am 01.07.2021

Am Donnerstag den 01.07.2021 findet ein 3. Impftag in Kröpelin in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock statt. In der Zeit von 09-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich im Rathaus der Stadt Kröpelin, Markt 1,  18236 Kröpelin gegen den COVID-19-Virus impfen zu lassen.

 

Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 150 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 16 Jahre.

 

Es erfolgt keine Terminvergabe, die Impfung erfolgt nach Anwesenheit, solange der Vorrat reicht! Der Termin ist ausschließlich für Erstimpfungen.

 

Der Termin für die Zweitimpfung ist am selben Ort am 12.08.2021

 

Was sollten Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.