Aktuell erreichen die ersten Informationsschreiben der Statistischen Ämter zum Zensus 2022 die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in der Stadt Kröpelin.
Wir möchten darauf hinweisen, das die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben.
Der Zensus 2022 dient als flächendeckende statistische Erhebung dazu, zu ermittlen wie viele Menschen in Deutschland leben, wie Sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt, mit dem Ziel alles am Stichtag 15.Mai 2022 zu erfassen.
Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de
Bitte beantworten Sie diese Schreiben wahrheitsgemäß, die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten stellen auch wichtige Grundlagen für die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der Stadt Kröpelin da.