Bekanntmachung B-Plan Nr. 14

Im Anhang finden Sie die amtliche Bekanntmachung zur Satzung der Stadt Kröpelin über den Bebauungsplan Nr. 14 – Wohnpark Wismarsche Straße –

>>>Bekanntmachung

Impftag 24.06.2021 – Ohne Terminvergabe

Am 24.06.2021 findet ein 2. Impftag in Kröpelin statt. In der Zeit von 10-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich in der Praxis für Allgemeinmedizin von Jörn von Campenhausen, Rostocker Str. 6, 18236 Kröpelin impfen zu lassen.

 

Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 200 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 12 Jahre.

 

Es erfolgt keine Terminvergabe! Der Termin ist ausschließlich für Erstimpfungen.

 

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

 

 

Ausbau der Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin mit Ausbau der Bahnhofstraße

Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 29.10.2020, Beschluss-Nr. BV/2020/394, wurde die Bauauftragsvergabe für die Baumaßnahme

Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof Kröpelin mit Ausbau der Bahnhofstraße

an die Fa. EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Niederlassung Neubrandenburg – ZS Rostock, Silder Moor 12, 18196 Kavelstorf, in Höhe von 1.596.882,18 Euro beschlossen.

Die örtliche Baubetreuung übernimmt das Planungsbüro BDC Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern, Industriestraße 8, 18069 Rostock.

Die Bauausführung umfasst den Neu-/Ausbau der zwei Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin und den Ausbau der Bahnhofstraße unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, dadurch anfallende Markierungs- und Beschilderungsarbeiten, Ausbau eines fahrbahnbegleitenden Gehweges, Erneuerung der Straßenbeleuchtung, Herstellung von Entwässerungseinrichtungen, Schaffung von Parkplätzen sowie den Neubau einer Treppenanlage zur Anbindung des höhergelegenen Gehweges Grüner Weeg und die Herstellung einer bewehrten Steilböschung.

Mit der Umsetzung der Baumaßnahme wird ein wichtiger ÖPNV-Verknüpfungspunkt zwischen Bus/Bahn erreicht, um die Attraktivität der regionalen und überregionalen Reiseverbindungen insbesondere in die Ostseebäder Kühlungsborn und Rerik zu steigern. Außerdem wird mit dem Ausbau der Bahnhofstraße die Verbindung zwischen der Wismarschen Straße und der Bützower Straße wiederhergestellt.

Für die Realisierung der Baumaßnahme stehen folgende Fördermittel zur Verfügung:

  1. Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE)

Bescheid des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2020

Aktenzeichen: ÖPNV-16-0011

Höhe des Zuschusses: 1.875.432,51 Euro

  1. Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen

Bescheid des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern vom 20.08.2020

Aktenzeichen: KOFI-0187/2018

Höhe des Zuschusses: 115.000,00 Euro

Zur Bekanntmachung

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Das Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.

Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.

Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.

Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.

Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.

Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen.  Weitere Informationen:  https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow,  Tel+49 3843 755-66999)

Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.

Hinweis:

Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.

Schulanmeldung Schuljahr 2021/2022

Grundschule „Am Mühlenberg“
18236 Kröpelin
Schulstraße 1

Tel.      038292 / 79846
Fax.     038292 / 79847
E-Mail: info@grundschule-kroepelin.de
www.grundschule-kroepelin.de

 

 

Kröpelin, 30.09.2020

 

 

Schulanmeldung für Ihr Kind

 

Sehr geehrte Eltern,

 

jetzt ist es soweit und Ihr Kind wird bald ein Schüler der 1.Klasse sein. Ganz sicher ist es eine aufregende Zeit für sie alle, wenn der neue Lebensabschnitt Ihres Kindes beginnt.

Um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte am Anmeldetag mitbringen:
– die Geburtsurkunde Ihres Kindes
– Impfausweis Ihres Kindes (zwecks Nachweis der Masernimpfung) oder Bestätigung des Arztes
– Ihren eigenen Personalausweis oder den Reisepass

– wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, brauchen wir vom Gericht noch die sogenannte „Negativbescheinigung“

 

Überlegen Sie bitte auch schon, ob Sie Ihr Kind im Fach Religion oder Philosophie anmelden möchten.

Ihr Kind braucht an diesem Tag nicht dabei zu sein, es genügt zur Anmeldung auch EIN Elternteil. Damit halten wir die Infektionsmöglichkeiten geringer.
Leider ist es in diesem Schuljahr untersagt, einen „Tag der offenen Tür“ stattfinden zu lassen. Damit Ihr Kind aber die Schule ein bisschen kennenlernen kann, versuchen wir ab 2.Schulhalbjahr unsere „Schnupperschule“ stattfinden zu lassen. Sie werden diesbezüglich extra benachrichtigt, aber vermutlich erst Ende Januar. Dann sind wir sicherlich auf dem neuesten Stand der Corona-Verordnungen.

 

Unsere Anmeldetermine:
12.10. bis 16.10.2020 von 8 Uhr bis 11.30 Uhr

12.10. bis 14.10.2020 von 14 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihr Kind an der Schule anzumelden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Ata
Schulleiterin GS „Am Mühlenberg“ Kröpelin

Schließung Einwohnermeldeamt

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Einwohnermeldeamt in der Zeit vom 29.09.2020 bis zum 02.10.2020 geschlossen.

Neubesetzung der Schiedsstelle

Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –                                                                           Kröpelin, den 02.07.2020

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.

Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
  • die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
  • die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

  • über ausreichend Zeit verfügen
  • die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
  • juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

 

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.07.2020 bei der

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin

oder per E-Mail an: info@stadt-kroepelin.de

 

Förderrichtlinie zur Einrichtung von Läden

Öffentliche Bekannmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Förderrichtlinie der Stadt Kröpelin zur Einrichtung von Läden in der Innenstadt der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin,
Zimmer 20, aus.

Richtlinie:

Link:

Satzung des Seniorenbeirates Kröpelin

Öffentliche Bekanntmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Satzung:

Link:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 03.06.2020 ausgefertigte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach Conventer Niederung“, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.05.2020 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mi. 09.00 – 12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20 aus.

Kröpelin, den 03.06.2020

Satzung:

Link: