Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung

– Stadt Kröpelin – Der Bürgermeister – Markt 1 – 18236 Kröpelin –


Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
§§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG

1.) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§50 Abs. 1 BMG)

2.) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen

(§50 Abs. 2 BMG)

3.) an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in einem Adressbuch
(§50 Abs. 3 BMG)

4.) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,

minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) denen ich nicht selbst angehöre
(§42 BMG)

5.) als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet
(§49 BMG)

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Das Bundesmeldegesetz räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern in den o.g. Fällen das Recht ein, der Weitergabe der Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.

Der Widerspruch ist möglichst, unter Angabe welche Datenübermittlung nicht erfolgen soll, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin zu erheben. Das Formular kann im  Einwohnermeldeamt oder im Internet unter www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/formulare abgerufen und ausgefüllt werden.

gez.
Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle

Die Stadt Kröpelin sucht für die Neubesetzung der Schiedsstelle interessierte Kröpeliner Bürgerinnen und Bürger. In der nachfolgenden Datei finden Sie Voraussetzungen für die Bewerbung bis zum 31.03.2020.

Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.

Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
  • die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
  • die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

  • über ausreichend Zeit verfügen
  • die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
  • juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

 

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.03.2020 bei der

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin

Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Landkreis Rostock bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger um die Einreichung als Wahlvorschlag zur Berufung als ehrenamtliche Richterin oder Richter für die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichte. Bewerbungen können bis zum 15.03.2020 im Rathaus abgegeben werden.
per Mail an: schultz@stadt-kroepelin.de
per FAX: 038292/85110
per Post: Stadtverwaktung Kröpelin – Markt 1 – 18236 Kröpelin

Bewerbungsbogen Verwaltungsgericht
Hinweise ehrenamtliche Richter/innen Verwaltungsgericht
Bewerbungsbogen Sozialgerichtsbarkeit
Hinweise ehrenamtliche Richter/innen Sozialgerichstbarkeit

Weihnachtsgrüße

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Es war ein Jahr, in dem wir viel bewegt und auf den Weg gebracht haben. Es wurde geplant, diskutiert und entschieden. Lassen Sie uns gemeinsam auch im kommenden Jahr zum Wohle unserer Stadt und unserer Bürger wirken. Denn nur so können wir die Entwicklung der Stadt Kröpelin voranbringen.

Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Herzlichst

Thomas Gutteck

Bürgermeister

Veikko Hackendahl

Stadtvertretervorsteher

Ablehnung und Nachrücker Wahlmandat Stadtvertreterwahl

Herr Helmut Lehner hat sein Wahlmandat abgelehnt und Herr Thomas Lehner rückt als Stadtvertreter für die CDU nach.

Mitteilung

endgültiges Wahlergebnis für die Stadtvertreterwahl vom 26.05.2019

Nach einstimmigem Beschluss des Wahlausschusses, auf der Sitzung vom 28.05.2019, steht das endgültige Wahlergebnis für die Stadtvertreterwahl wie folgt fest:

endgültiges Wahlergebnis

vorläufiges Wahlergebnis – Stadtvertreterwahl / vorläufige namentliche Sitzverteilung

vorläufiges Wahlergebnis

vorläufige namentliche Sitzverteilung