Auf Grund des § 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 07.11.2024 und nach Vorlage und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.11.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt am 10.12.2024 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zusenden lassen. Die Textfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder wird dort bereitgehalten.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 liegt mit ihren Anlagen in der Zeit vom 09.12.2024 – 03.01.2024 für jeden zur Einsichtnahme bei der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin während der Sprechzeiten öffentlich aus.
Kröpelin, den 10.12.2024
gez. Gutteck
Bürgermeister
Veröffentlicht am 10.12.2024
Anlagen:
Öffentliche Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024