Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 15.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof‘ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt. Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll nach dem Abriss der alten Stallanlagen die bereits vorhandene Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 liegt einschließlich der Begründung und der umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 24.07.2023 bis zum 25.08.2023
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Offnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ und auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

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Anlagen:

1. Satzung Entwurf

2. Begründung Entwurf

3. Umweltbericht

4. Umweltbeicht Bestand und Planung Entwurf

5. Umweltbericht Versiegelungen Bestand

6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

7. FFH-Vorprüfungen

8. Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde

9. Stellungnahme STALU

10. Stellungnahme Landesforstanstalt

11. Stellungnahme WBV

12. Stellungnahme ZVK

13. Stellungnahme IHK

Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin

Die von der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin in der Sitzung am 27.10.2022 beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 16.03.2023, Zeichen 61.1.32, genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Durch den Bebauungsplan wird die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Nebenanlagen ermöglicht.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstück 229.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch die Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan.

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Elektronischer Rechnungseingang

Sehr geehrte Auftragnehmer,

die Stadt Kröpelin ist als öffentlicher Auftraggeber seit dem 21.06.2021 gemäß § 3 Abs. 3 ERechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZGRE).

Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.

Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.
Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt Kröpelin enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Die Leitweg-ID unserer Behörde lautet: 13072058-K000-61

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
OZG-RE Rechnungseingangsplattform zum Einreichen digitaler Rechnungen gemäß X-Standard Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes MV (E-Rechnungsverordnung M-V) (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/richtlinie/e-rechnungrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=7) Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung gemäß E-RechV des Bundes.

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Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2021

Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2021 erfolgt am 28.06.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de

Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 28.06.-12.07.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

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Bericht des BGM zur Sitzung der STV am 15.06.2023

Ich möchte hiermit, aufgrund der Wichtigkeit explizit auf den Bericht des Bürgermeisters zur Sitzung der Stadtvertretung am 15.06.2023 hinweisen. In Abschnitt wichtige Angelegenheiten der Stadt Kröpelin wird  unter anderen zu diesen Themen informiert:

  • Fussgängerüberweg Bahnhof
  • Baumaßnahme Straße des Friedens 2.BA
  • Hortauslastung AWO Kita Pusteblume
  • Errichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge in Kröpelin
  • Tourstopp Hanse Tour Sonnenschein

 

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: 2023-06-15 Bericht des Bürgermeisters

 

 

 

Gez. Gutteck
Bürgermeister

 

 

 

 

 

Spendenaufruf Hanse Tour Sonnenschein

Hanse-Tour Sonnenschein | Tourstopp Kröpelin

Am 05. Juli 2023 um 10:15 Uhr soll der 1. Tourstopp der diesjährigen Hanse Tour Sonnenschein in Kröpelin an der Mühle erfolgen.

Der Förderverein Hanse-Tour Sonnenschein e.V. sammelt Spenden für krebs- und chronisch kranke Kinder.

Jede Spende hilft!

Spenden können Sie auf das Spendenkonto der Stadt Kröpelin:

Kontoinhaber: Stadt Kröpelin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 1022 77
Verwendungszweck: Hansetour Sonnenschein 23

Wir leiten die Spenden dann an die Hansetour Sonnenschein weiter. Die Organsisatoren freuen sich auch, wenn Sie an dem Tourstopp teilnehmen.

Weltere Informationen erhalten Sie unter: https://www.sonnenscheintour.de

Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Bekanntmachung über vergebene Aufträge lt. § 30 UVgO und § 20 (3) VOB/A.

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Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2022 (BV/2023/1168) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2022 (BV/2023/1169).

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 15.06.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2022 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Hofcafé am Markt“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ beschlossen und das damit verbundene Bauleitverfahren eingeleitet.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kröpelin und umfasst die Flurstücke 579 (Tlf.), 580/1 (Tlf.), 582, 586 (Tlf.) des Flurs 12.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden durch die Hauptstraße, im Osten und im Süden durch andere angrenzende Grundstücke und im Westen durch die Schwaansche Straße.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Aufwertung des Stadtkerns von Kröpelin durch den Neubau eines Café-Pavillon als öffentliches Hofcafé sein.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden fest­gesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht

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