Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge lt. § 30 UVgO und § 20 (3) VOB/A.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge lt. § 30 UVgO und § 20 (3) VOB/A.
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2022 (BV/2023/1168) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2022 (BV/2023/1169).
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 15.06.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2022 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ beschlossen und das damit verbundene Bauleitverfahren eingeleitet.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kröpelin und umfasst die Flurstücke 579 (Tlf.), 580/1 (Tlf.), 582, 586 (Tlf.) des Flurs 12.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden durch die Hauptstraße, im Osten und im Süden durch andere angrenzende Grundstücke und im Westen durch die Schwaansche Straße.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Aufwertung des Stadtkerns von Kröpelin durch den Neubau eines Café-Pavillon als öffentliches Hofcafé sein.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren durchgeführt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht
Sehr geehrte Anwohner,
ab dem 30.05.2023 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Straße des Friedens. Wie auf der Anwohnerversammlung am 16.05.2023 mitgeteilt, wird die Baumaßnahme in 3 Teilabschnitten (siehe Plan) ausgeführt.
Für die Arbeiten im beginnenden 1. Bauabschnitt wird ein Teilbereich des Parkplatzes gesperrt. Bitte parken Sie Ihre Autos rechtzeitig außerhalb des Baufeldes.
In der Bauzeit wird es zu Einschränkungen kommen. Wie auch schon auf der Anwohnerversammlung ausgeführt ist man gemeinschaftlich mit der ausführenden Firma bestrebt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
Stadt Kröpelin – Frau Schmidt – Tel.: 038292/85140
Zweckverband KÜHLUNG – Herr Schiller – Tel.: 038203/713520
Grewe Rohrleitungsbau GmbH – Herr Grewe – Tel.: 038293/6134 oder 0151/16229001
In ihrer Sitzung am 23.02.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Offentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 BauGB die städtebauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes (s. Anlage: Ubersichtsplan über den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beabsichtigten Entwicklung sowie der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen dazu liegen in der Zeit vom 08.06.2023 bis zum 10.07.2023 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.aeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
1. Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin als gesonderter Teil der Begründung.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
2. Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock vom 30.04.2021
3. Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 27.04.2021
4. Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 23.04.2021
5. Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 21.04.2021
6. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg- Vorpommern vom 27.08.2020/05.05.2021
7. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 28.04.2021
8. Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Bad Doberan vom 30.04.2021
9. Zweckverband Kühlung vom 27.04.2021
10. Wasser- und Bodenverband „Hellbach- Conventer Niederung“ vom 30.04.2021
Der Zweckverband KÜHLUNG und die Stadt Kröpelin möchten Sie über die bevorstehende Baumaßnahme Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation, Trinkwasserversorgung und Straßenbau für die „Straße des Friedens 2. BA“ informieren.
Termin der Einwohnerversammlung:
Dienstag, 16.05.2023 um 17.00 Uhr
Rathaussaal der Stadt Kröpelin, Rathaus Markt 1
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aktuell findet der Glasfaserausbau (weiße Flecken) in unseren Ortschaften statt. Die förderfähigen Adressen befinden sich in dem Projektgebiet: LRO23_04 (siehe Anlage – blau schraffierte Flächen). Für die geförderten Adressen gilt folgendes:
Zum Verfahren:
Nach dem weißen Flecken Förderprogramm (Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015) sind Adressen mit einer Datenrate unter 30 Mbit/s förderfähig, sofern sie nicht eigenwirtschaftlich von Telekommunikationsunternehmen (TKU) erschlossen werden sollen. Grundlage der Datenratenermittlung und des Eigenausbauwillens ist hier stets eine Markterkundung (Meldungen von Telekommunikationsunternehmen über bereits versorgte Adressen bzw. welche Adressen nicht gefördert ausgebaut werden). Anschließend erfolgt die Ausschreibung des Projektgebietes. Für den Bereich Kröpelin hat die WEMACOM Breitband GmbH den Zuschlag bekommen. Die WEMACOM hat die kostenlose Herstellung der Hausanschlüsse an ein Produkt gekoppelt. Seitens des Bundes wurde rückwirkend beschlossen, die Herstellung der Hausanschlüsse für einen gewissen Zeitraum kostenlos ohne eine Produktkopplung anzubieten.
Daher wird für den Zeitraum von April bis 30. Juni 2023 die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses für Ihre Adresse erneut und OHNE PRODUKTKOPPLUNG (d.h. ohne den Abschluss eines Internetvertrages) angeboten.
Sie haben folgende Optionen:
Kostenlos | www.wemacom.de (wemacom-breitband.de) (Informationen)
Internet WEMAG AG
Tel. 0385 2027 1111
Der Grundstücksnutzungsvertrag zur Herstellung des kostenlosen Hausanschlusses kann bestehen bleiben.
Zum aktuellen Stand:
Die Firma Pohl hat für die WEMACOM in Altenhagen entlang der L 11 in Richtung Stadtholz mit den Tiefbaumaßnahmen begonnen.
Aktuell (Stand 27.04.2023) wurden 290 Haushalte zum Bau freigegeben.
Für den Bereich Kröpelin wird eine Trasse von 32 km zur Verlegung der Glasfaserkabel gebaut.
Die Arbeiten im Ortskern werden nach den Sommerferien, voraussichtlich Ende des 3. Quartals/ Anfang 4. Quartal beginnen.
Um den Ablauf der Maßnahmen zu gewährleisten und die Einschränkungen im täglichen Ablauf so gering wie möglich zu halten, werden mit dem Bauamt und Versorgungsunternehmen vor Ort Begehungen stattfinden.
Hinweis auf eine Vollsperrung
Aufgrund von Asphaltreparaturarbeiten wird die Zufahrt Kröpelin Ost (B 105 Rostocker Straße, AVIA-Tankstelle) in der Zeit vom
08.05.-12.05.2023
voll gesperrt.
Der B 105 ist weiterhin zweispurig befahrbar und wird ohne Lichtsignalanlage geführt. Bitte nutzen Sie die Zufahrt Kröpelin Mitte.
Durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin wurden auf der Sitzung am 20.04.2023 folgende Auftragsvergaben beschlossen:
Amtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat auf Ihrer vom 20.04.2023 die Vorschlagliste der Stadt Kröpelin für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen des Amtsgerichtsbezirkes
Rostock für die Amtsperiode vom 01.01.2023-31.12.2028 bestätigt.
Die Vorschlaglist liegt zur Einsichtnahme währen der Öffnungszeiten, in der Zeit vom 25.04.2023 bis zum 27.05.2023 in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236
Kröpelin, Sekretariat aus.
Gegen die Personenvorschläge kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen. Der Einspruch ist zu begründen.
Kröpelin, den 24.04.2023
gez. Gutteck
Bürgermeister