Notfallregister

Stellen Sie sich folgende Notfall-Situationen vor:

  1. Sie sind mobilitätseingeschränkt, wohnen im 17. Stock und brauchen Trinkwasser wegen eines Ausfalls der Versorgung?
  2. Ein Familienmitglied wird heimbeatmet und der Strom fällt aus?
  3. Sie sind gehörlos und es wird über Lautsprecherdurchsagen vor verunreinigtem Trinkwasser gewarnt?
  4. Sie sind Betreiber eines Dialysezentrums und der Strom fällt für mehrere Tage aus ?

Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst kennen Ihre spezielle Notlage nicht. An dieser Stelle stellt das Projekt „NOTFALLREGISTER“ den Einsatzkräften hilfreiche Zusatzinformationen zur Verfügung, um Sie bedarfsgerecht unterstützen zu können. Die Behörden und Einsatzkräfte werden entsprechend der verfügbaren Kräfte und Mittel unabhängig vom Notfallegister stets nach eigenem Ermessen eigenverantwortlich tätig.


Die Selbstvorsorge für den Notfall liegt in der Eigenverantwortung aller Bürger*Innen und bei den Betreiber*Innen von Einrichtungen.

Alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Betreiber*Innen von Einrichtungen sind angehalten entsprechende eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen um die Zeit bis zur Einsatzbereitschaft von behördlichen Notfallstrukturen zu überbrücken. Über die Reihenfolge der Abarbeitung von Einsätzen entscheidet die jeweilige Behörde in eigener Verantwortung je nach Dringlichkeit. Die Informationen aus dem Register sind dabei hilfreiche Zusatzinformationen zur Abarbeitung von ad hoc Einsätzen und zur präventiven Planung von Gefahrenabwehrmaßnahmen wie beispielsweise für Ausfälle von der Energie- oder Trinkwasserversorgung. (Quelle: Notfallregister)

 

Zur Registrierung und weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Website des Notfallregisters

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach – Conventer Niederung“

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 29.03.2023 die

Gewässerschau

an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren.

Kröpelin, 20.01.2023

Schreiber

Geschäftsführer

 

Zur Bekanntmachung

Gewässerschau 2023

Die Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der
wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.

Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.

Zu den Terminen und Bekanntmachung der Gewässerschau

Widmungsverfügung Am Quaddelbarg

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 5.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 2018 S. 221, 229), verfügt die Stadt Kröpelin als Träger der Straßenbaulast die Widmung der Straße „Am Quaddelbarg“ in Kröpelin für den öffentlichen
Verkehr.

Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, in der Stadt Kröpelin gelegene Straße:

1. Name der Straße: Am Quaddelbarg
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 226/2, 227/3, 230/5, 231/15, 231/27, 231/35, 231/48, 231/54, 232/4, 232/16, 233/2, 234/8, 235/6, 235/24, 236/31, 236/38, 236/41,  236/46, 237/2
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.
3.2. Funktion: Die Straße „Am Quaddelbarg“ dient der Erschließung der Grundstücke im B- Plangebiet „Quaddel Barg“. Die im B-Plan bezeichnete Planstraße befindet sich innerhalb der in Pkt. 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstücke. Es handelt sich um eine Wohnstraße mit einer Ausbaubreite von 8,50 m.
3.3. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kröpelin.
3.4. Widmungsverfügung: Fahrverkehr mit der Zweckbestimmung geschwindigkeitsreduzierter Bereich, sowie Fußgängerverkehr

 

Zur Bekanntmachung

Städte-Challenge

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung

– Stadt Kröpelin – Der Bürgermeister – Markt 1 – 18236 Kröpelin –


Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
§§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG

1.) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§50 Abs. 1 BMG)

2.) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen

(§50 Abs. 2 BMG)

3.) an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in einem Adressbuch
(§50 Abs. 3 BMG)

4.) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,

minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) denen ich nicht selbst angehöre
(§42 BMG)

5.) als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet
(§49 BMG)

___________________________________________________________________________

Das Bundesmeldegesetz räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern in den o.g. Fällen das Recht ein, der Weitergabe der Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.

Der Widerspruch ist möglichst, unter Angabe welche Datenübermittlung nicht erfolgen soll, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin zu erheben. Das Formular kann im  Einwohnermeldeamt oder im Internet unter www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/formulare abgerufen und ausgefüllt werden.

gez.
Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin

Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt. Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll nach dem Abriss der alten Stallanlagen die bereits vorhandene Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 10.02.2023 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Unterlagen: Vorentwurf B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof

Unterlagen: Vorentwurf Begründung B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof

Unterlagen: Umweltbericht B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof

Öffnungszeiten 23.12.22-02.01.23

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte berücksichtigen Sie, das wir zwischen den Feiertagen aus personellen Gründen Sprechzeiten nur am Dienstag den 27.12.2022 zwischen 09.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 18.00 Uhr anbieten.

gez.

Gutteck
Bürgermeister

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PVA Schmadebeck“

Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PVA Schmadebeck“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Näheres entnehmen Sie bitte beiliegender Bekanntmachung.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss PVA Schmadebeck

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“

Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Näheres entnehmen Sie bitte beiliegender Bekanntmachung.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss PVA Bahnlinie Detershagen