Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszantrum an der Rostocker Straße“

Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszantrum an der Rostocker Straße“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Näheres entnehmen Sie bitte beiliegender Bekanntmachung.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße

Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung Kröpelin auf der Sitzung am 14.12.2022

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung Kröpelin auf der Sitzung am 14.12.2022 für die Beschaffung von interaktiven Tafeln (BV/2022/1031).

Zur Bekanntgabe von Auftragsvergaben STV 14.12.2022

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 14.12.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt am 21.12.2022 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 21.12.2022 — 15.01.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Zur Bekanntmachung

Zur Haushaltssatzung

 

Bekanntmachung 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)

Die am 30.11.2022 ausgefertigte 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der
Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-
16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Die Lesefassung zu der aktuellen Parkgebührenordnung finden Sie unter Satzungen.

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08.12.2022 – Bundesweiter Warntag: In M-V wird am Donnerstag Warnung geprobt

Am Donnerstag ist zum zweiten Mal bundesweiter Warntag. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden um elf Uhr alle technisch dafür geeigneten Sirenen im Land eine Warnung der Bevölkerung auslösen.

„Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben 2020 beschlossen, einmal im Jahr beim Warntag die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz aufmerksam zu machen. Bund, Länder und Kommunen aktivieren dabei zur gleichen Zeit in einer Übung ihre Warnmittel. Selbstverständlich machen wir da mit“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel den deutschlandweiten Aktionstag und führt weiter aus:

„Ein wichtiges Warnmittel sind Sirenen. Sie tragen dazu bei, die Menschen in unserem Land im Fall von Wetterextremen, Waldbränden, Hochwasser oder anderen großräumigen Gefahrenlagen zu warnen und erste Verhaltensempfehlungen zu transportieren. Aber nicht alle Kommunen und Gemeinden in unserem Land sind mit Sirenen ausgestattet, deswegen sollten sich die Bürgerinnen und Bürger beim Warntag nicht wundern, sollte ausgerechnet in ihrem Ort kein Sirenensignal ertönen. Nur die an das Warnsystem angeschlossenen Sirenen werden ertönen. Daher unterstützt das Land  seit einigen Jahren – ebenso wie der Bund – mit seinem Sirenenförderprogramm – die Errichtung dieser Warngeräte durch die unteren Katastrophenschutzbehörden.

Für Mecklenburg-Vorpommern gelten einheitliche Signale und Bedeutungen:

  1. Mit der Alarmierung, auch Feueralarm, werden die Rettungskräfte zu einem Einsatz gerufen. Die Bevölkerung muss gegebenenfalls im Einsatzumfeld mit Rauchgasen rechnen und sollte Türen und Fenster schließen.
    Der Sirenenton dazu: ein zweimal unterbrochener Dauerton von etwa einer Minute.
  2. Mit einem auf- und abschwellenden Sirenenton für etwa eine Minute erfolgt die Warnung der Bevölkerung. Bei seinem Erklingen sollten Sie feste Gebäude aufsuchen, regionale Radio- und Fernsehsender einschalten und auf Durchsagen achten. Nutzen Sie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App „Nina“ auf Ihrem Smartphone. Vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann einige Zeit vergehen. Was Sie sonst noch befolgen sollten, erfahren Sie auf der Webseite www.brand-kats-mv.de. Dort können Sie sich auch alle Sirenentöne einmal anhören.
  3. Entwarnung gibt die Sirene mit einem Dauerton von etwa einer Minute.

„Zum bundesweiten Warntag am Donnerstag ertönen bei uns im Land die Signale zur Warnung der Bevölkerung, eingebettet in eine vorherige und anschließende Entwarnung“, kündigt Christian Pegel an und ergänzt: „Dieser Tag ist ein bewusster Stresstest für die Warninfrastruktur in Deutschland. Im Alltag laufen unsere Warnsysteme zuverlässig. Ein Stresstest unter besonderen Bedingungen ist dennoch nötig für die Härtung und Weiterentwicklung des Warnsystems. Der Warntag soll daher ganz gezielt dabei helfen, Optimierungspotenziale in allen Bereichen aufzuzeigen.“

Weiterhin weist der Minister auf den Übungsalarm hin, der einheitlich sonnabends um zwölf Uhr ertönt: „Mit einem etwa 15-sekündigen Dauerton können Brand- und Katastrophenschützer ihre Sirenen technisch erproben – sofern dieser Tag nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Für Bevölkerung und Einsatzkräfte erwachsen daraus keine Handlungsanweisungen.“

„Sirenen sind natürlich nicht die einzigen Warnmittel“, sagt Christian Pegel weiter und zählt auf: „Dazu zählen unter anderem auch Radio, Fernsehen, digitale Infotafeln im öffentlichen Raum, Warn-Apps wie ,Nina‘ und das so genannte Cell Broadcast. Dieses wird zum diesjährigen Warntag erstmals erprobt. Dazu löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über das Modulare Warnsystem (MoWaS) die Versendung einer Warnnachricht an alle Handys aus, die sich im Empfangsbereich einer Funkzelle befinden und technisch in der Lage sind, diese Meldungen zu empfangen.

Der Warntag stellt vor allem für den neuen Warnkanal Cell Broadcast den Beginn einer intensiven operativen Testphase dar. In dieser Testphase ist noch kein vollständiger Wirkbetrieb vorgesehen und es werden nicht alle Handynutzerinnen und –nutzer in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Deutschland eine Warnmeldung über Cell Broadcast empfangen können.

Realisiert werden Warnungen in Deutschland durch den Warnmittelmix – und damit über möglichst viele Wege. Ein Video und weitere Informationen zu den Warnmitteln in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Seniorenweihnachtsfeier 2022

Die Stadt Kröpelin plant, zusammen mit Ihrem Seniorenbeirat die Durchführung einer Seniorenweihnachtsfeier. Diese soll am Montag den 05.12.2022 ab 14.30 Uhr im Veranstaltungshaus „Zum Raben“ in Kröpelin stattfinden. Es soll ein weihnachtliches Programm mit Gesang und Tanz stattfinden.

 

Es wird darum gebeten sich vorher bis spätestens 30.11.2022 bei Frau Bensler unter 038292/8510 für die Veranstaltung anzumelden.

 

 

Adresse: Veranstaltungshaus „Zum Raben“ , Bützowerstraße 98, 18236 Kröpelin

Ankündigung von Vermessungsarbeiten in der Kleingartenanlage „Karpfenteich“

Für den Zeitraum vom 21. November 2022 bis voraussichtlich 16. Dezember 2022 werden im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Vermessungsarbeiten durch das Vermessungsbüro Kerstin Siwek in der Kleingartenanlage „Karpfenteich“ ausgeführt.
Ein Betreten der Gartenparzellen ist den Mitarbeitern ungehindert zu ermöglichen. Bei Fragen zur Vermessung wenden Sie sich bitte direkt an das Vermessungsbüro Siwek unter Tel. 03841/283200 / Aktenzeichen: 7470-00-5.

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Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung Kröpelin auf der Sitzung am 25.10.2022

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung Kröpelin auf der Sitzung am 25.10.2022 für den Einbau von Schallschutzdecken in der Grundschule (BV/2022/1020) und Straßenausbau Hundehagen – Gemarkungsgrenze Steffenshagen (BV/2022/1024).

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Vortrag für Senioren zum Thema Pflegedienst

Welche Vorteile bietet eine ambulante Pflege? Wie oft kommt der Pflegedienst nach Hause? Was gehört zu einer Pflege? Antworten auf diese und andere Fragen zu dem Thema erhalten Sie bei der kostenlosen Infoveranstaltung und gemeinsamen Gesprächsrunde, die der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin organisiert hat. Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein.

Den Vortrag zu dem Thema Pflegedienst hält für Sie Frau Unterfranz vom Pflegestützpunkt Bad Doberan.

 

Termin:            02.11.2022 um 14.00 Uhr

Wo       :            Im Rathaussaal in Kröpelin

 

Vorsitzender des Seniorenbeirates

Manfred Lahl

 

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Veranstaltung zur Grundsteuerreform am 05.10. um 16.00 Uhr

Grundsteuerreform

 

Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern Informationen geben, welche das Ausfüllen der Formulare zur Grundsteuerreform erleichtern.

In einem Vortrag werden wir an einem Beispiel zeigen, wie man mit einigen Mouse-Klicks die notwendigen Daten zusammentragen kann und das Formular elektronisch ausfüllt. Weiterhin werden wir an einem Beispiel das „Papierformular“ mit den vorher zusammengetragenen Daten ausfüllen. Auf einer Leinwand wird die Vorgehensweise mit Bildern veranschaulicht.

Diese Veranstaltung wird am 05.10.2022 um 16.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Kröpelin stattfinden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine inhaltlichen Fragen, keine Beratung und auch keine direkte Hilfestellung für einzelne Bürgerinnen und Bürger zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung geben können.