Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinÖffentliche Bekanntmachung
– Stadt Kröpelin – Der Bürgermeister – Markt 1 – 18236 Kröpelin –
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
§§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG
1.) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§50 Abs. 1 BMG)
2.) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen
(§50 Abs. 2 BMG)
3.) an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in einem Adressbuch
(§50 Abs. 3 BMG)
4.) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,
minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) denen ich nicht selbst angehöre
(§42 BMG)
5.) als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet
(§49 BMG)
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Das Bundesmeldegesetz räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern in den o.g. Fällen das Recht ein, der Weitergabe der Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.
Der Widerspruch ist möglichst, unter Angabe welche Datenübermittlung nicht erfolgen soll, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin zu erheben. Das Formular kann im Einwohnermeldeamt oder im Internet unter www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/formulare abgerufen und ausgefüllt werden.
gez.
Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinBekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt. Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll nach dem Abriss der alten Stallanlagen die bereits vorhandene Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 10.02.2023 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.
Unterlagen: Vorentwurf B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof
Unterlagen: Vorentwurf Begründung B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof
Öffnungszeiten 23.12.22-02.01.23
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinSehr geehrte Damen und Herren,
bitte berücksichtigen Sie, das wir zwischen den Feiertagen aus personellen Gründen Sprechzeiten nur am Dienstag den 27.12.2022 zwischen 09.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 18.00 Uhr anbieten.
gez.
Gutteck
Bürgermeister
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PVA Schmadebeck“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „PVA Schmadebeck“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Näheres entnehmen Sie bitte beiliegender Bekanntmachung.
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Näheres entnehmen Sie bitte beiliegender Bekanntmachung.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss PVA Bahnlinie Detershagen
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszantrum an der Rostocker Straße“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszantrum an der Rostocker Straße“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Näheres entnehmen Sie bitte beiliegender Bekanntmachung.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße
Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung Kröpelin auf der Sitzung am 14.12.2022
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung Kröpelin auf der Sitzung am 14.12.2022 für die Beschaffung von interaktiven Tafeln (BV/2022/1031).
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAuf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 14.12.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt am 21.12.2022 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 21.12.2022 — 15.01.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Bekanntmachung 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie am 30.11.2022 ausgefertigte 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der
Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-
16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Die Lesefassung zu der aktuellen Parkgebührenordnung finden Sie unter Satzungen.
Anschrift
Markt 1
18236 Kröpelin
Tel: 038292 / 8510
Fax: 038292 / 85110
Öffnungszeiten
Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 16.00 Uhr