Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten für die Pacht einer Gastronomie im Bahnhofsgebäude der Stadt Kröpelin

Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten für die Pacht einer Gastronomie im Bahnhofsgebäude der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin ist Eigentümer des Gebäudes Bahnhof Kröpelin, Bahnhofsstraße 1, 18236 Kröpelin. Es wird beabsichtigt einen Gebäudeteil (EG Rechts, Ansicht vor dem Gebäude) für eine gastronomische Einrichtung bereitzustellen. Das Gebäude befindet sich an der neuen gemeindlichen Straße Bahnhofsstraße, direkt am Bahnhaltepunkt (Bahnhof, Züge in Richtung Rostock und Wismar im Stundentakt). Ab dem 15.08.2022 erfolgt in unmittelbarer Nähe des Gebäudes eine zusätzliche ÖPNV Anbindung (BUS) im Stundentakt in Richtung Ostseebad Kühlungsborn / Ostseebad Rerik. Die Nutzung des Gebäudes besteht aktuell aus einen Veranstaltungsraum und einer privaten Wohnung. Parkflächen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Innenstadt von Kröpelin ist fußläufig gut zu erreichen.

 

Der Gastronomiebereich hat aktuell eine Grundfläche von 143 m², welcher sich im Rohbauzustand befindet und gemäß baulichen Gegebenheiten frei strukturiert werden kann. Eine Besichtigung ist möglich und gewünscht, vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter 038292/85141 (Herr Hermann). Die Mitnutzung des Veranstaltungsraumes für einzelne Veranstaltungen ist nach Absprache möglich.

Es besteht die Möglichkeit das Objekt im Rohbauzustand zu übernehmen und zu gestalten oder saniert zu übernehmen. Die Stadt Kröpelin garantiert ein langfristiges Mietverhältnis.

 

Es handelt sich um ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren. Das Verfahren dient der Ermittlung des Interessentenkreises sowie der Auswahl geeigneter Interessenten. Von den eingehenden Interessenten werden maximal 5 zur weiteren Verhandlung ausgewählt.

 

Gesucht wird ein Gastronom mit einem überzeugenden Konzept zur weiteren gastronomischen und öffentlichkeitswirksamen Entwicklung des Gebäudes.

 

Interessenbekundungen sind bis 31.08.2022 einzureichen bei:

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
Markt 1
18236 Kröpelin

 

Oder per mail an gutteck@stadt-kroepelin.de

 

 

Im Rahmen der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  1. Angaben zum Pächter (bei Gesellschaften – Nachweis zur Gesellschaft)
  2. Angaben zum Konzept der Bewirtschaftung
  3. Vorstellung Pachtzins
  4. Bei Rohbauübernahme (Finanzierungskonzept)
  5. Aktuelle Nachweise / Referenzen

 

 

Die Stadt Kröpelin behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

 

 

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

 

 

gez. Thomas Gutteck
Bürgermeister

 

Tag der offenen Tür am 02.07.2022 auf der Kläranlage Bad Doberan

Am 02.07.2022 begrüßt der Zweckverband KÜHLUNG in der Zeit von 10 bis 16 Uhr auf unserer Kläranlage in Bad Doberan herzlich Groß und Klein.

Gefeiert wird das 30-jährige Bestehen des Zweckverband KÜHLUNG, die Fertigstellung – nach Umgestaltung – unseres Wasserlehrpfads und nutzen Sie die Möglichkeit die Kläranlage des Zweckverband KÜHLUNG auf dem Gelände in Bad Doberan zu besichtigen.

Auch für die Animation unserer kleinen, aber auch großen Besucher ist gesorgt.

Es kann:

  • sich auf der Hüpfburg und auf dem Hindernisparcours ausgetobt werden
  • es kann analysiert und ausprobiert werden
  • es kann mittels Technikausstellung entdeckt werden
  • es kann gebaggert und am Glücksrad gedreht werden
  • es kann bei der Ballonmodellage gestaunt und sich beim Entenangeln gefreut werden
  • es können lustige Erinnerungsfotos mit unserem Wassertropfen gemacht werden
  • es wird eine Schmink- und Bastelstrecke vorbereitet sein
  • und auch die Freiwillige Feuerwehr Bad Doberan wird vor Ort sein

weitere Informationen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin – Am Brusower Weg“

Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.06,2022 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ beschlossen und die Begrün­dung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Beteili­gung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird bei der frühzeitigen Beteiligung über die allge­meinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

Am östlichen Rand der Stadt Kröpelin soll auf einer Fläche von rund 6,1 ha ein neues Wohn­gebiet entstehen. Die Plangebietsflächen werden gegenwärtig fast ausschließlich als Ackerflä­chen genutzt. Das Wohngebiet mit rund 60 Baugrundstücken ist auf Flächen nördlich und süd­lich des Brusower Weges vorgesehen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohngebiet, insbesondere für die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Grundstücken für Einfamilien-, Doppel- und Mehr­familienhäuser.

Der B-Plan wird in einem Bauleitplanverfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Vorentwurf und zum Entwurf des B-Planes aufgestellt

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: westlicher Gebietsteil: durch das Wohngebiet „Am Silberberg“, östlicher Gebietsteil: durch Ackerflächen,
  • im Osten: durch Ackerflächen,
  • im Süden: durch Ackerflächen,
  • im Westen: durch den Siedlungsbereich der Stadt Kröpelin (Weg „Alte Ziegelei“/ Sport­platz und Schulstraße).

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ und der Vorentwurf der Begründung liegen vom

20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während folgender Zeiten zu jeder­manns Einsicht öffentlich aus:

dienstags                     09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 – 18.00 Uhr,

mittwochs                     09:00 — 12:00 Uhr,

donnerstags                  09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 — 16:00 Uhr.

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsun­terlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Kröpelin, www.stadt-kroepelin.de, unter der Rubrik „Verwaltung“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ für die Öffent­lichkeit zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vor­entwurf des B-Planes Nr. 15 schriftlich oder während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Nie­derschrift beim Bauamt der Stadt Kröpelin vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Kröpelin unberücksichtigt bleiben.

Zur Bekanntmachung

Anlagen:

Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2021 (BV/2022/877) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2021 (BV/2022/879).

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 02.06.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2021 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Zur Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021 aus. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wurde durchgeführt.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wird jetzt durchgeführt.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch die Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan. In den Geltungsbereich wurde die Verbindung zur Brusower Allee aufgenommen.

Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin während der Sprechzeiten aus. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage der Stadt Kröpelin.

Zur vollständigen Bekanntmachung

 

Anlagen:

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Jennewitz

Am Freitag, 17.06.2022, findet um 19.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung im Gasthof „Ostwind“, Dorfstraße 16 in 18209 Steffenshagen statt.

Hierzu eingeladen sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Jennewitz.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen*innen und der durch sie vertretenden Flächen
  4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen*innen
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl von zwei neuen Kassenprüfern
  8. Beratung und Beschlussfassungen (Verwendung von Geldern)
  9. Bericht des Jagdobmannes
  10. Sonstiges
  11. Schlusswort

Der Veranstaltungsort ist ab 18.30 Uhr für die Teilnehmenden geöffnet. Die Veranstaltung ist

nichtöffentlich.

Teilnehmende Jagdgenossen*innen werden vor Beginn der Veranstaltung registriert, deshalb wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten.

Um eine exakte Wahldurchführung gewährleisten zu können, bitten wir Sie ihre jeweilige Flächengröße zu benennen und nachzuweisen. Sie können sich auch mit schriftlicher Vollmacht durch einen Jagdgenossen oder durch ihren Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades oder als juristische Person durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

Zur Bekanntmachung

Freiwilliger Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“

Ausführungsanordnung

1. Im Freiwilligen Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“ wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).

2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 25.05.2022, 00.00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden (§ 49 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]), an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über.

3. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes gehen zugleich der Besitz und die Nutzung der Tauschgrundstücke über.

4. Haben Festsetzungen des Tauschplans Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse können Anträge auf
a) Verzinsung einer Ausgleichszahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG),
b) Veränderung des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und
c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch (§ 70 Absatz 2 FlurbG)
nur binnen einer Frist von drei Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.

Gründe:
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan. Seine Ausführung war gemäß § 103f Absatz 3 Satz 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes an-zuordnen.

Zur Bekanntmachung

Grundsteuerreform

Die Finanzämter versenden aktuell Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle ihnen bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz. Darin wird Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01. Januar 2022 dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist.

Die Erklärung ist vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 beispielsweise über „Mein ELSTER“ einzureichen. Die (elektronischen) Formulare zur Grundsteuer stehen erst ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung. Ein vorheriges Einreichen von Erklärungen ist nicht möglich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Steuerportal des Landes M-V: https://www.steuerportal-mv.de/

Das Land M-V hat dazu eine Checkliste für Eigentümer vorbereitet, die Sie im Vorfeld zur Vorbereitung der Erklärung nutzen können, diese finden Sie hier: Zur Checkliste

Aktuelle Grundsteuerdaten (Flächengröße, Bodenrichtwert etc), können Sie hier speziell für Ihr Grundstück ermitteln: www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten

Zensus 2022

Aktuell erreichen die ersten Informationsschreiben der Statistischen Ämter zum Zensus 2022 die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in der Stadt Kröpelin.

Wir möchten darauf hinweisen, das die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben.

Der Zensus 2022 dient als flächendeckende statistische Erhebung dazu, zu ermittlen wie viele Menschen in Deutschland leben, wie Sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt, mit dem Ziel alles am Stichtag 15.Mai 2022 zu erfassen.

Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de

Bitte beantworten Sie diese Schreiben wahrheitsgemäß, die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten stellen auch wichtige Grundlagen für die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der Stadt Kröpelin da.

Verrohrung des Straßengrabens Kastanienallee Klein Siemen

An die Anwohner und Anwohnerinnen!

 

In der Zeit vom 09.05.2022 – voraussichtlich 26.05.2022 wird durch den städtischen Bauhof die Verrohrung des Straßengrabens (siehe Lageplan) vorgenommen.

 

>>>Bekanntmachung