ÖB Vergabe einer Bauleistung
ÖB Vergabe einer Bauleistung – Gehweg- und Straßenausbau „In den Hören“
ÖB Vergabe einer Bauleistung – Gehweg- und Straßenausbau „In den Hören“
Die Stadt Kröpelin hat die Bauarbeiten für die o. g. Baumaßnahme an die Fa. GP Verkehrswegebau GmbH, Grimmen, vergeben.
Als Ausführungszeitraum der Baumaßnahme ist der 19.09.2022 bis Ende Februar 2023 benannt.
Die Fahrbahn wird grundhaft ausgebaut, ebenso die Zufahrten zu den bebauten Grundstücken und zu den landwirtschaftlichen Flächen. Im Baubereich befinden sich zwei Bushaltestellen, die neu angeordnet werden. Innerhalb der Forstsiedlung und des Seeblicks wird zur Wasserführung nordwestlich bzw. südöstlich der Fahrbahn eine Rundbordreihe mit einer zweireihigen Betonpflasterrinne vorgesehen. In diese Pflasterrinne sind Straßenabläufe mit Anschluss an die Vorflut zu setzen.
Die Bauarbeiten werden in zwei Bauabschnitten unter Vollsperrung realisiert. Hierzu beachten Sie bitte die Umleitungsbeschilderung.
Der 1. Bauabschnitt befindet sich von Kröpelin kommend bis zur Einmündung nach Jennewitz. Der 2. Bauabschnitt ist dann vom Einmündungsbereich nach Jennewitz bis zur Gemarkungsgrenze Steffenshagen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:
Stadt Kröpelin – Frau Jana Schmidt 038292/851 40
GP Verkehrswegebau GmbH -Herr Fiege 038326/6050
Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH – Herr Mario Schmidt od. Herr Fabian Voll 0160/991 963 99
Die Einrichtungen der Stadtbibliothek und der beiden Museen sind bis zum 18.09.2022 geschlossen. Die regulären wöchentlichen Öffnungszeiten sind ab dem 19.09.2022 wieder gültig. Wir danken für Ihr Verständnis.
Wie kann ich vorsorgen, was mit mir geschieht, wenn ich aufgrund eines Unfalls, schwerer Krankheit oder meines Alters nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen bezüglich medizinischer und vor allem lebenserhaltender Maßnahmen zu äußern.
Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten sie bei der kostenlosen Infoveranstaltung, die der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin organisiert hat.
Den Vortrag zu den Themen hält Herr Veikko Hackendahl, Rechtsanwalt und Stadtvertretervorsteher der Stadt Kröpelin zusammen mit Frau Katy Hoffmeister, Mitglied des Landtages MV und Vorsitzende des Sozialausschusses des Landtages MV.
Termin: 15.09.2022 um 14.00 Uhr
Wo : Im Rathaussaal in Kröpelin
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Manfred Lahl
Zur Bekanntmachung
Am 06.09.2022 um 19.00 Uhr findet eine Einwohnerversammlung im Rathaus der Stadt Kröpelin, Großer Saal, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
Folgende Themen sollen an diesem Abend besprochen werden:
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gutteck
Bürgermeister
Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.
Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt am 02.08.2022 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de.
Die Beteiligungsberichte sind in der Zeit vom 02.08.-16.08.2002 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin vom 09.12.2021 wurde ein öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung zwischen der Stadt Kröpelin, dem Amt Bad Doberan Land, der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, der Schliemannstadt Neubukow, der Gemeinde Satow und dem Amt Schwaan geschlossen.
Die Vertrag wurde am 30.06.2022 durch den Landkreis Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Die Genehmigung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft. Die Vereinbarung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, den Wortlaut finden Sie in der Anlage.
Anlage – Verwaltungsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Vertrag Lesefassung (PDF)
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten für die Pacht einer Gastronomie im Bahnhofsgebäude der Stadt Kröpelin
Die Stadt Kröpelin ist Eigentümer des Gebäudes Bahnhof Kröpelin, Bahnhofsstraße 1, 18236 Kröpelin. Es wird beabsichtigt einen Gebäudeteil (EG Rechts, Ansicht vor dem Gebäude) für eine gastronomische Einrichtung bereitzustellen. Das Gebäude befindet sich an der neuen gemeindlichen Straße Bahnhofsstraße, direkt am Bahnhaltepunkt (Bahnhof, Züge in Richtung Rostock und Wismar im Stundentakt). Ab dem 15.08.2022 erfolgt in unmittelbarer Nähe des Gebäudes eine zusätzliche ÖPNV Anbindung (BUS) im Stundentakt in Richtung Ostseebad Kühlungsborn / Ostseebad Rerik. Die Nutzung des Gebäudes besteht aktuell aus einen Veranstaltungsraum und einer privaten Wohnung. Parkflächen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Innenstadt von Kröpelin ist fußläufig gut zu erreichen.
Der Gastronomiebereich hat aktuell eine Grundfläche von 143 m², welcher sich im Rohbauzustand befindet und gemäß baulichen Gegebenheiten frei strukturiert werden kann. Eine Besichtigung ist möglich und gewünscht, vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter 038292/85141 (Herr Hermann). Die Mitnutzung des Veranstaltungsraumes für einzelne Veranstaltungen ist nach Absprache möglich.
Es besteht die Möglichkeit das Objekt im Rohbauzustand zu übernehmen und zu gestalten oder saniert zu übernehmen. Die Stadt Kröpelin garantiert ein langfristiges Mietverhältnis.
Es handelt sich um ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren. Das Verfahren dient der Ermittlung des Interessentenkreises sowie der Auswahl geeigneter Interessenten. Von den eingehenden Interessenten werden maximal 5 zur weiteren Verhandlung ausgewählt.
Gesucht wird ein Gastronom mit einem überzeugenden Konzept zur weiteren gastronomischen und öffentlichkeitswirksamen Entwicklung des Gebäudes.
Interessenbekundungen sind bis 31.08.2022 einzureichen bei:
Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
Markt 1
18236 Kröpelin
Oder per mail an gutteck@stadt-kroepelin.de
Im Rahmen der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Stadt Kröpelin behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
gez. Thomas Gutteck
Bürgermeister
Am 02.07.2022 begrüßt der Zweckverband KÜHLUNG in der Zeit von 10 bis 16 Uhr auf unserer Kläranlage in Bad Doberan herzlich Groß und Klein.
Gefeiert wird das 30-jährige Bestehen des Zweckverband KÜHLUNG, die Fertigstellung – nach Umgestaltung – unseres Wasserlehrpfads und nutzen Sie die Möglichkeit die Kläranlage des Zweckverband KÜHLUNG auf dem Gelände in Bad Doberan zu besichtigen.
Auch für die Animation unserer kleinen, aber auch großen Besucher ist gesorgt.
Es kann:
Die Stadtvertretung Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.06,2022 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ beschlossen und die Begründung gebilligt.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird bei der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.
Am östlichen Rand der Stadt Kröpelin soll auf einer Fläche von rund 6,1 ha ein neues Wohngebiet entstehen. Die Plangebietsflächen werden gegenwärtig fast ausschließlich als Ackerflächen genutzt. Das Wohngebiet mit rund 60 Baugrundstücken ist auf Flächen nördlich und südlich des Brusower Weges vorgesehen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohngebiet, insbesondere für die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Grundstücken für Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser.
Der B-Plan wird in einem Bauleitplanverfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Vorentwurf und zum Entwurf des B-Planes aufgestellt
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. Nr. 15 „Kröpelin — Am Brusower Weg“ und der Vorentwurf der Begründung liegen vom
20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
dienstags 09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 – 18.00 Uhr,
mittwochs 09:00 — 12:00 Uhr,
donnerstags 09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 — 16:00 Uhr.
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Kröpelin, www.stadt-kroepelin.de, unter der Rubrik „Verwaltung“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf des B-Planes Nr. 15 schriftlich oder während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Niederschrift beim Bauamt der Stadt Kröpelin vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Kröpelin unberücksichtigt bleiben.
Anlagen: