Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2021 (BV/2022/877) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2021 (BV/2022/879).

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 02.06.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2021 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Zur Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021 aus. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wurde durchgeführt.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wird jetzt durchgeführt.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch die Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan. In den Geltungsbereich wurde die Verbindung zur Brusower Allee aufgenommen.

Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin während der Sprechzeiten aus. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage der Stadt Kröpelin.

Zur vollständigen Bekanntmachung

 

Anlagen:

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Jennewitz

Am Freitag, 17.06.2022, findet um 19.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung im Gasthof „Ostwind“, Dorfstraße 16 in 18209 Steffenshagen statt.

Hierzu eingeladen sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Jennewitz.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen*innen und der durch sie vertretenden Flächen
  4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen*innen
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl von zwei neuen Kassenprüfern
  8. Beratung und Beschlussfassungen (Verwendung von Geldern)
  9. Bericht des Jagdobmannes
  10. Sonstiges
  11. Schlusswort

Der Veranstaltungsort ist ab 18.30 Uhr für die Teilnehmenden geöffnet. Die Veranstaltung ist

nichtöffentlich.

Teilnehmende Jagdgenossen*innen werden vor Beginn der Veranstaltung registriert, deshalb wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten.

Um eine exakte Wahldurchführung gewährleisten zu können, bitten wir Sie ihre jeweilige Flächengröße zu benennen und nachzuweisen. Sie können sich auch mit schriftlicher Vollmacht durch einen Jagdgenossen oder durch ihren Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades oder als juristische Person durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

Zur Bekanntmachung

Freiwilliger Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“

Ausführungsanordnung

1. Im Freiwilligen Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“ wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).

2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 25.05.2022, 00.00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden (§ 49 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]), an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über.

3. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes gehen zugleich der Besitz und die Nutzung der Tauschgrundstücke über.

4. Haben Festsetzungen des Tauschplans Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse können Anträge auf
a) Verzinsung einer Ausgleichszahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG),
b) Veränderung des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und
c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch (§ 70 Absatz 2 FlurbG)
nur binnen einer Frist von drei Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.

Gründe:
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan. Seine Ausführung war gemäß § 103f Absatz 3 Satz 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes an-zuordnen.

Zur Bekanntmachung

Grundsteuerreform

Die Finanzämter versenden aktuell Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle ihnen bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz. Darin wird Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01. Januar 2022 dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist.

Die Erklärung ist vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 beispielsweise über „Mein ELSTER“ einzureichen. Die (elektronischen) Formulare zur Grundsteuer stehen erst ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung. Ein vorheriges Einreichen von Erklärungen ist nicht möglich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Steuerportal des Landes M-V: https://www.steuerportal-mv.de/

Das Land M-V hat dazu eine Checkliste für Eigentümer vorbereitet, die Sie im Vorfeld zur Vorbereitung der Erklärung nutzen können, diese finden Sie hier: Zur Checkliste

Aktuelle Grundsteuerdaten (Flächengröße, Bodenrichtwert etc), können Sie hier speziell für Ihr Grundstück ermitteln: www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten

Zensus 2022

Aktuell erreichen die ersten Informationsschreiben der Statistischen Ämter zum Zensus 2022 die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in der Stadt Kröpelin.

Wir möchten darauf hinweisen, das die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben.

Der Zensus 2022 dient als flächendeckende statistische Erhebung dazu, zu ermittlen wie viele Menschen in Deutschland leben, wie Sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt, mit dem Ziel alles am Stichtag 15.Mai 2022 zu erfassen.

Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de

Bitte beantworten Sie diese Schreiben wahrheitsgemäß, die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten stellen auch wichtige Grundlagen für die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der Stadt Kröpelin da.

Verrohrung des Straßengrabens Kastanienallee Klein Siemen

An die Anwohner und Anwohnerinnen!

 

In der Zeit vom 09.05.2022 – voraussichtlich 26.05.2022 wird durch den städtischen Bauhof die Verrohrung des Straßengrabens (siehe Lageplan) vorgenommen.

 

>>>Bekanntmachung

Sprechstunde Seniorenbeirat

Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates

 

Die Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates findet im Moment nur nach Bedarf statt.

Die Anmeldung dafür erfolgt über das Sekretariat des Bürgermeisters unter folgender Telefonnummer:

038292-8510

Vorsitzender des Seniorenbeirates

Gez. Manfred Lahl

Ausflug Boltenhagen & Travemünde

Der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin organisiert über den Reisedienst Schröder nachfolgenden Ausflug

                Boltenhagen & Travemünde

 

Abfahrt: 7.45 Uhr Kröpelin Markt

  1. 09.45 – 10.45 Uhr Fahrt mit dem Carolinchen in Boltenhagen zur „Weißen Wieck“
  2. 11.30 – 12.45 Uhr Mittagessen in Boltenhagen im Restaurant „ Zur Seebrücke“ (Hähnchenbrust + Paniertes Fischfilet“)
  3. Dazwischen Fährüberfahrt über den Priwall
  4. 14.00 – 15.00 Uhr Schifffahrt in Travemünde, Pötenitzer Wiek und Seeschwalbeninsel
  5. Ca. 16.30 Uhr Heimreise

 

Ihre Leistungen:

  • Fahrt im komfortablen Fernreisebus
  • Fahrt mit dem Carolinchen
  • Mittagessen
  • Fährüberfahrt Priwall
  • Schifffahrt Travemünde

 

Termin: 30.06.2022

Preis: 66,- €

Anmeldung bitte bis zum 20.06.2022 bei Frau Irmtraud Becker unter Telefon 038292-7285

Sperrung Zufahrtstraße + Gelände – Kühlungsborner Str. 2

Die Zufahrtstraße sowie das gesamte Gelände der Kühlungsborner Straße 2 bleibt aufgrund von Asphaltarbeiten in der Zeit vom

03.05.-06.05.2022

gesperrt. Nach voraussichtlicher Fertigstellung am 06.05.2022 (abends) kann die Zufahrtstraße ab dem 07.05.2022 (morgens) wieder wie gewohnt befahren werden. Wir bitten vielmals um Verständnis.

 

Zur Bekanntmachung