Öffnung Rathaus

Das Rathaus der Stadt Kröpelin ist ab dem 26.04.2022 wieder regulär für den Besucherverkehr geöffnet. Wir empfehlen jedoch sich entsprechend einen Termin zu reservieren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Einwohnerversammlung zum geförderten Glasfaserausbau

Eine Informationsveranstaltung zum geförderten Glasfaserausbau findet am 16.05.2022 um 16 Uhr / 18 Uhr im Veranstaltungshaus Zum Raben in 18236 Kröpelin in der Bützower Straße 98 statt.

Zur Bekanntmachung

Hilfsgüter für die Ukraine

Die Stadt Bad Doberan organisiert zusammen mit dem Doberaner FC einen zweiten Hilfskonvoi in die Ukraine. An diesem Hilfskonvoi möchte sich die Stadt Kröpelin gerne beteiligen. Nachfolgende Hilfsgüter können bis Donnerstag, den 07.04.2022 um 16:00 Uhr bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin abgegeben werden.

Information Tourismusort

Als kürzlich anerkannter Tourismusort ruft die Stadt Kröpelin alle Vermieter von Ferienobjekten des Gemeindegebietes auf, sich bis zum 31.03.2022 bei der Stadt zu melden. Wir möchten die Vermieter über Neuerungen die eine Anerkennung als Tourismusort beinhaltet, wie zum Beispiel die Einführung einer digitalen Gästekarte, gerne informieren. Die Rückmeldung kann telefonisch unter 038292/8510 oder per Mail an info@stadt-kroepelin.de erfolgen.

Wir danken für Ihre Mitarbeit

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 07.02.2022 und 28.02.2022

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M -V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 2 Buchstaben a) und b) der Geflügelpestverordnung (GeflPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird Folgendes erlassen:

Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 07.02.2022 und 28.02.2022 mit Wirkung ab dem 08.03.2022 widerrufen.
Somit werden alle darin festgelegten Regelungen ab dem 08.03.2022 aufgehoben.

Zur Bekanntmachung

HILFE FÜR KRIEGSFLÜCHTLINGE AUS DER UKRAINE

In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock möchte die Stadt Kröpelin Hilfe für ukrainische Flüchtlinge organisieren, die in unsere Region kommen.

Die Hilfe muss gut organisiert sein, damit sie auch wirklich bei den Betroffenen ankommt und das Leben der Kriegsflüchtlinge erleichtert. Stand heute ist es schwer Prognosen und Bedarfe abzugeben und zu klären.

Es wird benötigt:

  • Wohnraum (die Miete wird bezahlt),
  • Möbel,
  • Elektrogeräte,
  • Fahrräder,
  • Spielzeug und alles was man zum Leben braucht.

Aktuell wird keine Kleidung benötigt! Sollte diese doch benötigt werden, werden wir gesondert informieren.

Was auch besonders gebraucht wird:

Sind Menschen, die Kinderbetreuung übernehmen, bei Ämtergängen begleiten, Ausflüge machen, die Freundschaften schließen wollen oder beim Übersetzen helfen können etc..

Ich möchte Helfen, wie?

Aktuell gibt es keine Lagerkapazitäten, sodass Sie bitte Ihr Hilfsangebot benennen und an folgende Mailadresse schicken:

info@stadt-kroepelin.de oder per Telefon: 038292/ 8510

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer/Mailadresse an und was Sie genau anbieten.

Wir sammeln die Hilfsangebote und leiten diese dann an den Landkreis Rostock weiter, der dann bei Bedarf auf Sie zukommt.

So kann ganz gezielt und schnell ein bedarfsgerechtes Hilfsangebote gemacht werden.

Vielen Dank für alle die Ihre Hilfe anbieten.

Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin

P.S.: Ich bitte darum dies zu teilen, darüber zu reden und davon Leuten zu erzählen, damit die Informationen viele erreichen. Dankeschön.

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Das Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.

Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.

Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.

Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.

Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.

Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen.  Weitere Informationen:  https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow,  Tel+49 3843 755-66999)

Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.

Hinweis:

Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.

Fischereischeinprüfung in der Stadt Kröpelin

Die Ordnungsbehörde der Stadt Kröpelin zeigt an, dass die nächste Fischereischeinprüfung zur Erlangung des Fischereischeines am Dienstag, d. 22. März 2022 um 16.30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal entsprechend der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FschPrVO M-V) vom 11.08.2005 stattfindet.

Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Stadt Kröpelin, Ordnungsbehörde, Rathaus, Markt 1 in 18236 Kröpelin.

Die Antragsformulare sind bei der o.g. Behörde erhältlich.

Für den Fall das der Antragsteller minderjährig ist, ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

In Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung wird ein Ausbildungskurs in Kröpelin, im Gerätehaus der FFw, Schulstr. 7a, angeboten.

Termine
18.03.2022 ab 16.30 Uhr
19.03.2022 ab 10.00 Uhr

Interessenten melden sich bitte bei Frau Karen Leuchert Tel. 0172-6047340

 

Die Bestimmungen der am Tag der Veranstaltung geltenden Corona-LVO sind zu beachten und einzuhalten

 

gez. Bachmann
SB Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

Im Zeitraum 14. März bis 25. März 2022 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.
Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953
festgestellt werden.
Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

gez.

Freudenberg

Originalschreiben: 2022-02-09 Schreiben von Finanzamt Rostock bzgl. Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck