Einladung zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kröpelin

Hiermit werden alle Grundeigentümer des Jagdbezirkes Kröpelin am 17. September 2024, um 18:00 Uhr in die Gaststätte Stadtholz in Kröpelin recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung
  2. Bericht des Jagdvorstandes
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Jagdvorstandes für Jagdjahre 2021/2022-2022/2023
  5. Neuwahl des Jagdvorstandes
  6. Beschluss: Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung
  7. Schlusswort und Verabschiedung.

Zur Jagdgenossenschaftsversammlung sind bitte die noch nicht erbrachten Eigentumsnachweise mitzubringen, um das Stimmrecht zu prüfen. Wer zu dieser Veranstaltung nicht erscheinen kann, schickt die aktuellen Eigentumsnachweise. Jede Veränderung der Eigentumsverhältnisse ist umgehend zu melden.

Der Vorstand erlaubt sich ferner den Hinweis, dass eine Teilnahme an der Versammlung nur Jagdgenossen oder deren schriftlich bevollmächtigten Ehepartnern, Verwandten in gerade Linie oder in Seitenlinie bis zum dritten Grade möglich ist, und Miteigentümer sich insoweit von dem jeweils anderen Miteigentümer und bei Erbengemeinschaften sich die anderen Erben nur durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen können; im übrigen Mitglied der Jagdgenossenschaft nur derjenige Eigentümer ist, der bejagbare Flächen in der Gemarkung Kröpelin hat. In befriedeten Bezirken ist aber die Bejagung ausgeschlossen, so dass Eigentümer der befriedeten Bezirke deshalb auch nicht Jagdgenossen sind!

Zur Vereinfachung der Arbeit der Jagdgenossenschaft möchten wir Sie bitten, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, falls vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

 

gez. Dombrowski

Zur Bekanntmachung

Warntag 12.09.2024

Warnung ist ein unverzichtbares Mittel der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist jedoch insbesondere nach Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen.

 

Nachdem Vertreter der Innenressorts der Länder sowie des BBK erstmalig im Herbst 2017 gemeinsam Gedanken hierzu entwickelt haben, wurde auf Vorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Innenministerkonferenz im Juni 2019 die Einführung eines einheitlichen bundesweiten Warntages beschlossen, um das Thema Warnung der Bevölkerung wieder in die allgemeine Wahrnehmung zu rücken.

Insofern besteht ein besonderes Interesse des Landes, an einer landesweiten Mitwirkung.

 

Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge die kreisweite Auslösung der Sirenen um 11:00 Uhr (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung, gemäß der im Anhang befindlichen Weisung für Sirenensignale) beginnen, direkt im Anschluss erfolgt die eigentliche Warnung (Sirenensignal Warnung). Um 11:45 Uhr werden die Sirenen erneut (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung) ausgelöst.

 

An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.

Hinweise zum Warntag

Hinweise auf Englisch

Hinweise auf Arabisch

Hinweise auf Ukrainisch

Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Behindertenbeirat LK Rostock (PDF)

Neubesetzung Seniorenbeirates des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Seniorenbeirates des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Seniorenbeirat LK Rostock (PDF)

Neubesetzung Migrationsbeirat des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Migrationsbeirates des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per E-Mail an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Migrationsbeirat LK Rostock (PDF)

Komplettsperrung Baustellenbereich und Parkplatz Str. des Friedens

Vom 14.08.2024 6:30 Uhr bis 16.08.2024 muss der komplette Baustellenbereich der Straße des Friedens gesperrt werden. Am 14.08. findet eine Hochdruckreinigung der Asphalttragschicht statt. Die dort verwendete Bitumenemulsion kann für Schäden an in der Nähe stehenden Fahrzeugen führen, sodass eine Komplettsperrung erfolgen muss. Nach der Vorbehandlung darf die Tragschicht nicht mehr befahren werden.

Am 15.08.2024 wird die Asphaltdeckschicht eingebaut, die dann auch erst wieder am Freitag 16.08.2024 nach Freigabe der beuausführenden Firma betreten und befahren werden darf.

Die betroffenen Bereiche sind farblich rot markiert.

Als Ausweichparkplatz dienen die Parkflächen auf dem großem Parkplatz.

Wir bitten dies zu Beachten, da die Einhaltung dieser strikten Nichtnutzung elementar für eine qualitativ hochwertige und langlebige Straße ist.

Bekanntmachung über vergebene Aufträge – Sanierung und Umnutzung Bahnhofsgebäude in Kröpelin

Für die Sanierung und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes in Kröpelin wurden folgende Aufträge vergeben:

Los 1 – Bauhauptarbeiten

Los 2 – Fliesen- und Plattenarbeiten

Los 3 – Tischlerarbeiten

Los 4 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten

Los 5 – Heizung, Lüftung, Sanitär

Los 6 – Elektrische Anlagen

Fahren nach Wunsch – rubi

Wann fährt rubi?

Für rubi gibt es keinen festen Fahrplan. Sie können rubi von Montag bis Freitag zwischen 05:00 und 22:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Feiertag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr nutzen. Wenn innerhalb einer Stunde vor und nach Ihrem Fahrtwunsch kein regulärer Linienbus für die jeweilige Strecke verfügbar ist, kann die Buchung erfolgen.

Die Abfahrtszeit, sowie die Abfahrts- und Zielhaltestelle innerhalb der jeweiligen Rufbus-Region, legen Sie selbst fest. rubi bringt Sie dann entweder zur nächsten verfügbaren, regulären Linienverbindung oder, wenn diese nicht oder nicht innerhalb der vorherigen oder nächsten Stunde existiert, direkt an Ihr Ziel innerhalb der jeweiligen Rufbus-Region.

 

Welche Gebiete umfassen die neuen Rufbus-Regionen?

Das rubi-Verkehrsgebiet erstreckt sich über den gesamten Landkreis Rostock mit Ausnahme der Stadtgebiete Rostock, Güstrow und Bad Doberan. Hierbei ist der Landkreis in die folgenden Rufbus-Regionen unterteilt:

  • Region 1 – Meckl. Schweiz – Teterow
  • Region 2 – Gnoien – Tessin inkl. Sanitz Bhf.
  • Region 3 – Krakow am See
  • Region 4 – Güstrow Land/Stadt
  • Region 5 – Bützow Land/Stadt
  • Region 6 – Laage – Schwaan
  • Region 7 – Nord West
  • Region 8 – Nord Ost

 

Wie kann ich rubi buchen?

Es gibt zwei Möglichkeiten rubi zu buchen: bequem per App oder per Telefon. Am einfachsten und komfortabelsten geht die Buchung über die App. Diese kann sowohl im Apple AppStore als auch im Google Playstore kostenlos heruntergeladen werden (Suchbegriff „rubi rebus“).

Alternativ kann rubi über unser Servicetelefon ( 03843 69400 bestellt werden.

Über die rubi-App ist es dem Fahrgast außerdem möglich Vorbuchungen bis zu 30 Tage im Voraus vorzunehmen. Ebenso sind Serienbuchungen, beispielsweise immer donnerstags 09:00 Uhr, möglich.

 

Was darf ich mitnehmen?

Sie dürfen Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und größere Gepäckstücke im rubi mitnehmen. Diese sind jeweils bei Anmeldung über die App oder telefonisch mit anzugeben. Bitte beachten Sie, dass eine Fahrradmitnahme aus Platzgründen leider nicht möglich ist.

 

Was kostet eine Fahrt mit rubi?

Der Fahrpreis richtet sich, wie bei regulären Linienbusfahrten auch, nach dem Tarif des Verkehrsverbundes Warnow (VVW). Ebenso gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VVW. Natürlich ist auch die Nutzung von Zeitfahrausweisen, beispielsweise des Deutschland-Tickets, ohne Zuzahlung möglich.

Als Zahlungsmöglichkeiten steht Ihnen neben dem Barkauf beim Fahrpersonal auch die Bezahlung über die VVW-APP zur Verfügung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“

Amtliche Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ – Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsziel ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zwischen dem Gewerbegebiet im Westen Kröpelins, der B 105 im Norden und der Bahntrasse Wismar-Rostock bzw. 110-KV-Freileitung im Süden im Bereich Detershagen (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich Begründung sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen sind in der Zeit vom 16.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter
https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
1. Umweltbericht vom 24.04.2024 (KAWO Ing)
– Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad
– Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes
– Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen
– Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation

2. Artenschutzfachbeitrag vom 24.04.2024 (KAWO Ing)
– Ergebnis, dass Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erfüllt werden; Vermeidungsmaßnahmen werden vorgeschlagen

3. Die FFH-Vorprüfung vom 29.06.2023 (ergänzt April 2024, KAWO Ing) lag mit dem Ergebnis vor, dass keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der FFH-(GGB-)Gebiete zu erwarten sind

4. Bodenschutzkonzept mit Hinweisen für die Durchführung der Erdarbeiten (GIG Gesellschaft für Ingenieurgeologie mbH,vom 06.03.2024)

5. Blendgutachten (DGS e.V. 15.04.2024) mit Ergebnissen zu Blendschutzeinrichtungen zur Bahnlinie.

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Landkreis Rostock, 28.11.2023
    – Denkmalschutz mit Hinweisen zu Bodendenkmalen
    – Naturschutz mit Hinweisen zur Ausgrenzung des Geotops sowie zur Kompensation artenschutzrechtlicher Belange, Ausweisung der Biotoptypen
    – Immissionsschutz mit Hinweisen zu immissionsschutzrechtlichen Belangen
    – Wasserschutz mit Hinweisen zu Gewässerverläufen und Freihaltekorridoren
    – Bodenschutz mit Hinweisen zur Schutzwürdigkeit hinsichtlich der Bodenfunktionsbewertung und zur bodenkundlichen Baubegleitung
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, 13.11.2023
    – Landwirtschaft mit Hinweisen zur Inanspruchnahme und Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen, zu Dränagesystemen und zur Beteiligung betroffener Landwirtschaftsbetriebe
  • Landesforstanstalt M-V Forstamt Bad Doberan, 19.11.2023
    – Hinweise zur Darstellung von Wald und Waldabstand.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memm(at)stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Zur Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach-Conventer-Niederung“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 25.06.2024 ausgefertigte l. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach-Conventer-Niederung“ vom 07.05.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

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