Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

Im Zeitraum 06.September bis 29.0ktober 2021 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.

Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953 festgestellt werden.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

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Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag

Die nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.

>>>Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.

>>>Bekanntmachung

Vollsperrung Kreuzungsbereich Dammstraße

Ab Donnerstag, den 19.08.2021 ca. 8.00 Uhr bis voraussichtlich Sonnabend, den 21.08.2021 ca. 18.00 Uhr wird der Kreuzungsbereich Am Hohlweg / Hundehäger Weg / Straße des Friedens für die Asphaltarbeiten im Kreuzungsbereich und im Verlauf der Dammstraße bis zur Einmündung in das Wohngebiet „Wedenberg“ voll gesperrt.

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Stadt Kröpelin erfasst Flächen für Einzelhandel

Kröpelin – Die Stadt Kröpelin führt im Rahmen der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes durch. Diese Untersuchung wird durch das Büro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB vorgenommen und findet im August 2021 statt.

 

Ziel der Erfassung ist eine aktuelle Datenbasis, mit der die wesentlichen Veränderungen im Marktgeschehen aufzeigt werden können. Sie ist eine Grundlage für die Formulierung der wichtigsten Zielaussagen im Einzelhandelskonzept der Stadt Kröpelin. Rat und Verwaltung erhalten damit Antworten auf aktuelle Fragen: Wie entwickelt sich der Einzelhandel in Kröpelin insgesamt? Wie steht es um die Zentren- und Standortstruktur der Stadt? Wo fehlt es an Nahversorgung?

 

Im August 2021 geht dafür Erhebungspersonal von Stadt + Handel von Geschäft zu Geschäft und erfasst die Verkaufsfläche sowie die Sortimente. Eine Befragung der Händlerinnen und Händler ist dafür in der Regel nicht notwendig. Auf Wunsch können sich die Mitarbeitenden von Stadt + Handel mit einem Schreiben der Stadt ausweisen. Insbesondere im Rahmen der Covid-19-Pandemie wird dabei besonderer Wert auf die geltenden Kontakt- und Abstandsregelungen gelegt. Es wird dabei zu keinerlei Störungen im Betriebsablauf in den einzelnen Geschäften kommen. Der Datenschutz und die Anonymität werden bei allen Erhebungen berücksichtigt. Eine Veröffentlichung von betriebs- oder personenbezogenen Angaben erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

 

Von den Ergebnissen profitiert am Ende vor allem der Einzelhandel selbst. Denn mit einem aktuellen Einzelhandelskonzept können Fehlentwicklungen vermieden, die Zentren- und Standortstruktur gestärkt und eine gute Versorgung in Kröpelin sichergestellt werden. Auftraggeber der Erhebung ist die Stadt Kröpelin.

 

Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen sind:

Stadt Kröpelin

Frau Jana Schmidt

Bauamtsleiterin

Markt 1

18236 Kröpelin

038292/851-40

jana.schmidt@stadt-kroepelin.de

 

 

 

Büro Stadt + Handel

Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB

Herr Marcel Lessmann

Hörder Hafenstraße 11

44263 Dortmund

0231 – 8 62 68 90

Information zur Vollsperrung Kreuzung Dammstraße

Ab Montag, den 26.07.2021 bis voraussichtlich zum 06.08.2021 wird der Kreuzungsbereich Am Hohlweg / Hundehäger Weg / Straße des Friedens für die Anbindung an den vorhandenen Kanal voll gesperrt.

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Bundestagswahl und die Landtagswahl am 26.09.2021 werden Kröpelinerinnen und Kröpeliner für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht. Sie sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken zuständig.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.            (z.B. Kreiswahlausschuss)

In Würdigung der Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an:

info@stadt-kroepelin.de

Impfaufruf

Impfen gegen das Coronavirus ist unser Weg aus der Pandemie. Darauf haben wir in Mecklenburg-Vorpommern von Anfang an gesetzt.

Über Monate waren Verzicht und Einschränkungen von uns allen nötig, um Leben zu retten und Gesundheit zu schützen. Große Solidarität und die Aussicht auf wirksame Impfstoffe haben uns dabei geholfen.

Inzwischen ist vieles wieder möglich: Kinder gehen in die Kita. Kinder und Jugendliche genießen die Sommerferien und wir bereiten den sicheren Schulstart vor. Freunde treffen sich zum Essen, genießen gemeinsam Sport und Kultur. Familien machen Urlaub.

Wir bedanken uns bei der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln gehalten haben und damit diese positive Entwicklung möglich gemacht haben.

Jetzt zeigt sich: Das Impfen wirkt. Inzwischen haben 56 % der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine erste Impfung und 41 % eine vollständige Impfung erhalten. Genug Impfstoff kommt ins Land, um allen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die es wollen, ein Impfangebot zu machen.

Impfen gegen das Coronavirus bedeutet mehr Schutz für jede Einzelne und jeden Einzelnen und für uns als Gemeinschaft.

Wir freuen uns über die niedrigen Infektionszahlen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich sehen wir mit Sorge, dass sich neue Virusvarianten verbreiten. Das Coronavirus ist immer noch da. Gemeinsam wollen wir alles daransetzen, eine vierte Welle mit exponentiell steigenden Infektionszahlen wie in anderen europäischen Ländern zu verhindern.

 

Darum bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, für die es eine Impfempfehlung gibt:

Lassen Sie sich impfen – Lass dich impfen: im Impfzentrum, bei den Haus- oder Fachärzten, beim Betriebsarzt.

Lassen Sie sich impfen – Lass dich impfen: für den eigenen Schutz, für Kinder und Geschwister, für die Familie, für andere.

Lassen Sie sich impfen – Lass dich impfen: vollständig, das schützt am Besten.

 

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Die Landräte der Kreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

Die Fraktionen des Landtags Mecklenburg-Vorpommern: SPD, CDU, Die Linke

Die Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Mecklenburg-Vorpommern

Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern

Der DGB Nord

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern

Der Grundschullehrerverband Mecklenburg-Vorpommern

Das HaffNet

Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern

Der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern

Die Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Der Kinderschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeskulturrat Mecklenburg-Vorpommern

Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern

Der Landeskreistag Mecklenburg-Vorpommern

Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern

Der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern

Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

Der Verband Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vorpommern

Die Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien Mecklenburg-Vorpommern

Die Vereinigung der Unternehmerverbände für Mecklenburg-Vorpommern

 

Zum Impfaufruf

Sperrung Dammstraße

Zur Durchführung von Kanalbauarbeiten muss die Dammstraße zwischen den Zufahrten zur „Straße des Friedens“ und der Straße „Wedenberg“ vom 30.06. bis 27.08.21 voll gesperrt werden. Im ersten Bauabschnitt vom 30.06. bis voraussichtlich zum 19.07.21 sind der Kindergarten und das Seniorenzentrum noch mit dem Pkw über den Hundehäger Weg erreichbar. Im folgenden Abschnitt vom 20.07. bis 28.07.21 ist der Zufahrtsbereich zum Straßenabschnitt „Am Hohlweg“ ebenfalls voll gesperrt, so dass beide Einrichtungen nur noch fußläufig zu erreichen sind. Im Zeitraum 12.08. bis 27.08.21 kommt es im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten zu einer weiteren Vollsperrung dieses Bereiches von drei Tagen. In den genannten Zeiträumen sind die Kindertagestätte und das Seniorenzentrum mit dem Auto nicht zu erreichen. Wir verweisen als Alternative auf den Parkplatz im Wohngebiet „Straße des Friedens“ und auf den großen Stadtparkplatz. Die Garagen in der Dammstraße sowie der dortige Zugang zur Kleingartenanlage sind während der gesamten Bauzeit erreichbar.

Für Fußgänger ist das Passieren des gesperrten Bereiches während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Es kann zu zeitlichen Verschiebungen im Bauablauf kommen. Wir bitten um Beachtung der örtlichen Umleitungsbeschilderungen.

Sperrung Bahnübergang Wismarsche Straße, Höhe Bahnhof

Im Zuge des Ausbaus der Bahnhofstraße ist vom 01.07. bis voraussichtlich zum 30.07.21 eine Vollsperrung des Bahnübergangs am Bahnhof notwendig. Im genannten Zeitraum ist die Wismarsche Straße bis zur Zufahrt Lagerstraße nur aus westlicher Richtung zu erreichen. Aus der Stadt kommend ist die Befahrung nur bis zur Lindenstraße möglich.

Für Fußgänger ist das Passieren des gesperrten Bereiches während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Es kann zu zeitlichen Verschiebungen im Bauablauf kommen. Wir bitten um Beachtung der örtlichen Umleitungsbeschilderungen.