Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26.03.2021 – Aufhebung der Aufstallpflicht von Geflügel

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 6 Buchstabe b) der Geflügelpestverordnung (Gefl-PestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird Folgendes erlassen:

Hiermit wird die Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26.03.2021 mit Wirkung ab dem 29.04.2021 widerrufen. Somit werden alle darin festgelegten Regelungen, u.a. die darin festgelegte Aufstallpflicht von Geflügel, ab dem 29.04.2021 aufgehoben.

Hinweis:
Es besteht unabhängig einer geltenden Aufstallpflicht weiterhin gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung jederzeit die Pflicht, dass derjenige, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, vor Beginn der Tätigkeit diese Haltung bei unserer Behörde anzuzeigen hat.

Zur Bekanntmachung

Erster Impftag in Kröpelin am 01.05.2021

In Zusammenarbeit mit unserem Kröpeliner Facharzt für Allgemeinmedizin Jörn von Campenhausen und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. wird am Sonnabend den 01.05.2021 im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Kröpelin (Schulstraße 7, 18236 Kröpelin) in der Zeit von 09.00 – 17.00 Uhr der erste Impftag in Kröpelin durchgeführt.

Die Impfung wird ausschließlich mit dem Impfstoff von AstraZeneca erfolgen.

Um die Wartezeit zu verkürzen wird um vorherige Terminvereinbarung unter 038292/85111 (Mo-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr) gebeten. Am Sonnabend den 01.05.2021 ab 13.00 Uhr können sich Impfinteressierten ohne Termin dort einfinden.

Wer kann sich impfen lassen?

Die Impfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren möglich. Der Impfstoff ist nicht geeignet für Patienten mit einer Thrombose in der gesundheitlichen Vorgeschichte.

Weitere Informationen finden Sie hier. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-impfung-astrazeneca.html?fbclid=IwAR2xzSVGUt5Tsjszdaf9iUMiv0FV4aboZhKog6SXPS8OEnGrx-a4Assn_gs#c20945

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Wie erfolgt der Ablauf?

1. Sie werden auf dem Gelände der Gemeindefeuerwehr Kröpelin in Empfang genommen.
2. Ihnen werden ausführliche Unterlagen zur Aufklärung hinsichtlich Impfung ausgehändigt.
3. Nach erfolgter Aufklärung wird die Impfung durch einen Arzt vorgenommen.
4. Nach der Impfung gibt es eine Nachbeobachtungszeit von ca. 15 bis 20 Minuten.

Parkmöglichkeiten?

Es sind entsprechende Parkmöglichkeiten vorhanden.

Gez.
Gutteck
Bürgermeister
Stadt Kröpelin

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in 11 Ämtern und Kommunen des Landkreises Rostock

Der Landkreis Rostock hat gestern eine Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in 11 Ämtern und Kommunen des Landkreises Rostock erlassen. Weitere Details und die Begründung entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

Zur Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung des LK Rostock – Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Die Allgemeinverfugung des Landkreises Rostock zur generellen Aufstallung sämtlichen Geflügels im Landkreis Rostock zum Schutz gegen die Geflllgelpest vom 18.02.2021 wird mit Wirkung ab 27.03.2021 aufgehoben.
In folgenden Gebieten des Landkreises wird ab dem 27.03.2021 die Aufstallung des Geflügels (Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss angeordnet:
Aufstallungsgebiete:
A. Küstenstreifen
– Gemeinde Rerik Stadt mit den Orten Rerik, Gaarzer Hof, Neu Gaarz, Garvsmühlen, Blengow, Meschendorf, Roggow, Russow
– Gemeinde Bastorf mit dem Ort Kägsdorf
– Stadt Kiihlungsborn ,
– Gemeinde Am Salzhaff mit den Orten Klein Strömkendorf, Pepelow, Rakow, Teßmannsdorf
– Gemeinde Wittenbeck mit dem Ort Klein Bollhagen
– Gemeinde Stadt Doberan mit dem Ort Heiligendamm
– Gemeinde Börgerende-Rethwisch mit den Orten Börgerende und Rethwisch
– Gemeinde Nienhagen mit dem Ort Nienhagen

 

Bekanntmachung Allgemeinverfügung

Bekanntmachung über Spenden, Schenkungen und ähnliches an die Stadt Kröpelin

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf eine Gemeinde zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.

Über die Einnahme ist ein jährlicher Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugegeben sind. Der Bericht für das Haushaltsjahr 2020 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 29.03.2021 bis 26.04.2021, Zimmer 20, Kämmerei eingesehen werden.

Bekanntmachung Spenden an die Stadt Kröpelin HJ 2020

Widerruf der Allgemeinverfügungen des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.02.2021 bzw. 04.03.2021

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. MV S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 6 Buchstabe b) der Geflügelpestverordnung (Gefl-PestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, ber. S. 2664) wird bzgl. des Geflügelpestausbruches in 18230 Biendorf OT Jörnstorf vom 08.02.2021 Folgendes erlassen:

1. Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.02.2021 bzw. 04.03.2021 für den Bereich Stadt Neubukow, Amt Neubukow-Salzhaff, Stadt Kröpelin und Amt Satow wird mit Wirkung zum 13.03.2021 widerrufen. Somit sind alle darin festgelegten Reglungen, u.a. das darin festgelegte Geflügelpest- Beobachtungsgebiet, ab dem 13.03.2021 aufgehoben.

Hinweis: Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 18.02.2021 festgelegten Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Landkreis Rostock für den Schutz gegen die Geflügelpest sind weiterhin gültig und auch in den oben genannten Gebieten umzusetzen. Alle Geflügelhalter (gewerblich und privat) haben Ihr Geflügel aufgrund der Allgemeinverfügung vom 18.02.2021 weiterhin aufzustallen. Ausnahme von der Aufstallpflicht können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises
Rostock schriftlich beantragt werden.

Zur Bekanntmachung

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In ihrer Sitzung am 25.02.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die städtebauliche Entwicklung eines Gemeindegebietes unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beabsichtigten Entwicklung und der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 30.04.2021 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.

Nachfolgende Unterlagen stehen zur Verfügung:

Satzung der Stadt Kröpelin über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße

Bekanntmachung des Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße (Ergänzungssatzung nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch) einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 1 3 Abs. 2 Satz I Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Diese Ergänzungssatzung umfasst zwei Teilgeltungsbereiche im östlichen Bereich der Stadt Kröpelin. Der Teilgeltungsbereich 1 liegt in der Straße ,,Am Toifmoor“ (Flurstücke 1 18/15 (teilw.), 1 18/16 und 1 17/15) und der Teilgeltungsbereich 2 in der ,,Feldstraße“ (Flurstücke 111/8 (teilw.), 111/7, 106/6 (teilw.) und 106/5, Flur 4, Gemarkung Kröpelin), s. Übersichtsplan.
Durch die Aufstellung der Satzung soll Baurecht für eine ergänzende Bebauung mit Einfamilienhäusern, die die Ortslage städtebaulich sinnvoll abrunden, geschaffen werden.

Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 30.04.2021 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 , 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.

Die o.g. Unterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter:  https://www. stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Nachfolgende Unterlagen stehen zur Verfügung:

Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:
Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Ingo Schultz, Am Silberberg 25 in 18236 Kröpelin gewählt.
Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wurde Herr Martin Seemann, Kühlungsborner Str. 16 in 18109 Rostock gewählt.

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