Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin zum Umgang mit Fundtieren

Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicher von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:

Stadtverwaltung Kröpelin

Ordnungsamt

Markt 1

18236 Kröpelin

Tel. 038292-85117

E-Mail: info@stadt-kroepelin.de

 

Außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle schriftlich oder per Telefon zu erstatten:

Stadtverwaltung Kröpelin

Markt 1

18236 Kröpelin

E-Mail: info@stadt-kroepelin.de

Tel. 0171-43 32 123

 

Die Ablieferung des Fundtieres erfolgt bei der Behörde selbst oder nach vorheriger Fundanzeige und auf Anweisung der Behörde bei der Tierhilfe Norddeutschland, Dorfstraße 25, 18236 Klein Sien, Tel. 0170/8171481.

 

Tierheime oder ähnliche Stellen wurden hierzu nicht ermächtigt oder beauftragt, Tiere direkt entgegenzunehmen.

 

Hinweise:

Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.

 

Zur Bekanntmachung

Baumaßnahme: Stadtbach Kröpelin, Hochwasserschutzmaßnahme in der Bützower Straße – Vollsperrung

Aufgrund von zusätzlichen Arbeiten an der Trinkwasserleitung und den damit verbundenen gesetzlichen Prüfungspflichten und Einbau der Trag- und Deckschicht (Asphalt) ist die Verlängerung der Vollsperrung bis einschließlich 26.08.2020 der Bützower Straße – ab Eisenbahnbrücke bis Einmündung Weidestraße/Duggenkoppel – notwendig.

Zur Bekanntmachung

Vergabeverfahren für Bauleistungen

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachung für das Vergabeverfahren für Bauleistungen – hier Instandhaltung des Bahnhofsgeländes sowie Ausbau der Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof Kröpelin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Zur Bekanntmachung

Wahlbekanntmachung – Wahlbezirke für die Landratswahl am 06.09.2020

In der Anlage finden Sie die Wahlbekanntmachung zu den Wahlbezirken der Stadt Kröpelin zur Landratswahl am 06.09.2020.

Wahlbekanntmachung – Wahlbezirke

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Anbei die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl im Landkreis Rostock am 06.09.2020.

Zur Bekanntmachnung

 

gez. Gutteck
Gemeindewahlleitung

Online-Wahlscheinbeantragung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für die bevorstehende Landratswahl am 06. September 2020 stellt die Stadt Kröpelin die Möglichkeit zur Verfügung, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Anleitung für den Bürger:

Vorgehen:

Wahlscheinbeantragung via Online-Formular:

Bitte gehen Sie dazu in den Internetexplorer oder einen anderen Browser und geben den Link:

https://mga-api.online-buerger-service.de/index.php?type=formulare&action=wahlscheinantrag&ags=13072058#main

ein oder auf das nachfolgende Feld klicken.

Nach Auswahl der Wahl gelangt man auf folgende Auswahl:

 

Jetzt muss die Auswahl 1 getroffen werden. Anschließend ist der Barcode, das Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse zu erfassen.

Danach erfolgt die Auswahl über die Art der Zustellung der Wahlunterlagen.

Wenn alle Informationen eingeben sind, dann noch auf Daten senden und der Antrag wird an die Verwaltung übermittelt.

 

Ihre Wahlbehörde

 

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 07.11.2019 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die bauliche und sonstige Entwicklung soll durch den Flächennutzungsplan im gesamten Stadtgebiet (s. Übersichtsplan) für alle 16 Ortsteile zukunftsweisend- gelenkt und die Genehmigungsfähigkeit geplanter Vorhaben ermöglicht werden. Der Flächennutzungsplan soll gemäß Baugesetzbuch (BauGB) eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Darin eingeschlossen ist die Darstellung der künftigen Wohnbau- und Gewerbeentwicklung sowie die Entwicklung von Landwirtschaft, Verkehr und Naturschutz.

Zur Bekanntmachung

Baumaßnahme: Stadtbach Kröpelin, Hochwasserschutzmaßnahme in der Bützower Straße – Vollsperrung

Aufgrund von baulichen Schwierigkeiten beim Einbau der Trinkwasserleitung und der Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR (geforderter Mindestabstand) bei der Ausführung der Bordstein- und Pflasterarbeiten ist die Verlängerung der Vollsperrung voraussichtlich bis zum 16.08.2020 der Bützower Straße – ab Eisenbahnbrücke bis Einmündung Weidestraße/Duggenkoppel notwendig.
Der Linien- und Anliegerverkehr wird gewährleistet.

Zur Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten für die Planung der Maßnahme „B 105 Radverkehrsanlage Abzweig Westenbrügge- Kröpelin“

Das Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b in 18439 Stralsund, beabsichtigt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs die Entwurfsplanung für den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Bundesstraße B 105 durchzuführen (Ortsumgehung Kröpelin – siehe Übersichtskarte 1 :10000).
Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Radweg werden im Bereich der Gemeinde Stadt Kröpelin folgende Vorarbeiten erforderlich.

  • Vermessungsarbeiten zur Herstellung von Lage- und Höhenplänen
  • Anbringen von Markierungszeichen

Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Planungskorridor des Radweges in der Zeit vom 01.09.2020 bis 30.11.2020 auf den folgenden Grundstücken der Gemeinde Kröpelin, Stadt durchzuführen: Gemeinde Kröpelin, Stadt
Gemarkung Kröpelin

Flur 1 – Flurstücke: 42/3, 42/4, 42/5, 42/6, 43/1, 43/2, 43/3, 43/4, 43/5, 43/7, 44/1, 44/2,44/3, 45/1, 45/2, 45/4, 45/5, 45/6, 64/8
Flur 2 – Flurstücke: 51/4, 51/5, 61/2, 61/3, 61/4,75/1, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 79/1, 79/2, 79/3, 79/4, 80/2, 80/3, 80/4, 81/2, 81/3, 81/4, 82/2, 82/3, 82/4, 83/3, 83/4, 83/5, 83/6, 84/2, 84/3, 84/4, 84/5, 84/6, 84/7, 85/2, 85/3, 85/4, 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 86/5, 86/6, 86/7, 86/9, 87/1, 87/2, 88/1, 88/2, 88/1, 88/2, 90/1, 90/2, 90/3, 91/1, 92/1, 92/2, 93/1, 93/4, 93/5, 94/1, 94/5, 94/6, 94/7, 94/8, 94/8, 94/10, 95/5, 95/6, 95/7, 95/8, 95/9, 96/4, 96/5, 96/6, 96/7, 96/8, 96/9, 96/11, 96/13, 96/14, 96/15, 99/1, 99/2, 104/4, 118/1, 118/2, 118/3, 118/4, 131/1, 131/2, 138, 139
Flur 3 – Flurstücke: 51/13, 219, 221/2, 224, 229
Flur 12 – Flurstücke: 881, 882

Zur Bekanntmachung

Zur Anlage der Bekanntmachung

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 03.08.2020

Am Montag, dem 03.08.2020 findet um 18.00 Uhr in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, im kleinen Sitzungssaal die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz statt.

Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 03.08.2020