Vollsperrung der Bützower Straße

Die Bautätigkeit ist so weit fortgeschritten, dass das provisorische Pumpenbauwerk / Wasserüberleitung abgebaut werden kann. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Bützower Straße erfolgen.

Der Abbau der Pumpenanlage erfolgt am Montag, dem 13.07.2020 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

In der Zeit vom 20.07. – 01.08.2020 werden die restlichen Arbeiten einschließlich der Asphaltarbeiten erfolgen. Diese Arbeiten können ebenfalls nur unter Vollsperrung der Bützower Straße erfolgen.

Bekanntmachung Vollsperrung Bützower Straße

Neubesetzung der Schiedsstelle

Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –                                                                           Kröpelin, den 02.07.2020

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.

Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
  • die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
  • die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

  • über ausreichend Zeit verfügen
  • die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
  • juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

 

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.07.2020 bei der

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin

oder per E-Mail an: info@stadt-kroepelin.de

 

Bekanntmachung der Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachung der Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin.

Bekanntmachung

Förderrichtlinie zur Einrichtung von Läden

Öffentliche Bekannmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Förderrichtlinie der Stadt Kröpelin zur Einrichtung von Läden in der Innenstadt der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin,
Zimmer 20, aus.

Richtlinie:

Link:

Satzung des Seniorenbeirates Kröpelin

Öffentliche Bekanntmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Satzung:

Link:

Sitzung der Stadtvertretung am 17.06.2020

Am Mittwoch, den 17.06.2020 findet um 18.30 Uhr, in der Aula der Grundschule „Am Mühlenberg“ Kröpelin die nächste Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin statt.

Tagesordnung Stadtvertretersitzung 17.06.2020

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 03.06.2020 ausgefertigte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach Conventer Niederung“, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.05.2020 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mi. 09.00 – 12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20 aus.

Kröpelin, den 03.06.2020

Satzung:

Link:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 03.06.2020 ausgefertigte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.05.2020 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mi. 09.00 – 12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20 aus.

Kröpelin, den 03.06.2020

Satzung:

Link:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 03.06.2020 ausgefertigte 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Energieversorgung Kröpelin – Anstalt öffentlichen Rechts, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.05.2020 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mi. 09.00 – 12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20 aus.

Kröpelin, den 03.06.2020

Satzung:

Link:

Bekanntmachung Gewässerunterhaltung 2020

Gemäß § 21 der Satzung wird bekanntgegeben, dass die Unterhaltung an den im Einzugsgebiet des WBV „Warnow-Beke“ befindlichen Gewässern der 2.Ordnung in folgenden Zeiträumen stattfindet:

– Gewässerkrautung: 15.07. bis 30.11. des laufenden Jahres – Die Krautung umfasst im Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und das Mähen der Böschungen
– Grundräumung: 01.09. des laufenden bis 31.03. des Folgejahres – Die Grundräumung umfasst die Herstellung des Abflussprofils unter Beräumung von angelagerten Sedimenten und Schlamm.

Die Instandhaltung von Gewässerabschnitten, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerkenusw., sowie die Havariebeseitigung erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind informiert, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Das Verbandsgebiet berührt entsprechend des Niederschlagseinzugsgebietes folgende Gemeinden und Städte ganzflächig oder anteilig:

Landkreis Rostock: Baumgarten, Benitz, Bernitt, Bröbberow, Bützow, Dreetz, Jürgenshagen, Kassow, Klein Belitz, Kritzmow, Kröpelin, Mistorf, Penzin, Retschow,  Rühn, Rukieten, Satow, Schwaan, Stäbelow, Steinhagen, Tarnow, Vorbeck, Warnow, Wiendorf, Zepelin, Ziesendorf

Bekanntmachung Gewässerunterhaltung