Gemäß § 21 der Satzung wird bekanntgegeben, dass die Unterhaltung an den im Einzugsgebiet des WBV „Warnow-Beke“ befindlichen Gewässern der 2.Ordnung in folgenden Zeiträumen stattfindet:
– Gewässerkrautung: 15.07. bis 30.11. des laufenden Jahres – Die Krautung umfasst im Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und das Mähen der Böschungen
– Grundräumung: 01.09. des laufenden bis 31.03. des Folgejahres – Die Grundräumung umfasst die Herstellung des Abflussprofils unter Beräumung von angelagerten Sedimenten und Schlamm.
Die Instandhaltung von Gewässerabschnitten, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerkenusw., sowie die Havariebeseitigung erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind informiert, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Das Verbandsgebiet berührt entsprechend des Niederschlagseinzugsgebietes folgende Gemeinden und Städte ganzflächig oder anteilig:
Landkreis Rostock: Baumgarten, Benitz, Bernitt, Bröbberow, Bützow, Dreetz, Jürgenshagen, Kassow, Klein Belitz, Kritzmow, Kröpelin, Mistorf, Penzin, Retschow, Rühn, Rukieten, Satow, Schwaan, Stäbelow, Steinhagen, Tarnow, Vorbeck, Warnow, Wiendorf, Zepelin, Ziesendorf
Bekanntmachung Gewässerunterhaltung